Kommentar kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) zur Rechtsprechung des § 130 Abs. 3 StGB

Verharmlosung des Holocausts durch historische Vergleiche? Die Rechtsprechung im Gestrüpp des § 130 Abs. 3 StGB

Fazit:

“Das „Wehret den Anfängen!“ war ein Credo in der Geschichte der Bundesrepublik. Wie aber sollen die Anfänge erkannt werden, wenn die Gegenwart nicht mehr mit der Vergangenheit verglichen werden darf? Robert H. hat gewagt zu vergleichen und ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die Anfänge einer totalitären Staats- und Gesellschaftsordnung in der Corona-Krise bereits wieder gemacht wurden. Darauf wollte er mit seiner Rede aufmerksam machen und zugleich dem etwas dagegensetzen. Das Landgericht München I war der Meinung, dass, wer so etwas denkt und öffentlich sagt, strafrechtlich verfolgt werden muss. Mit §130 Abs. 3 StGB lässt sich das allerdings nicht begründen.”


Ist die Warnung vor den Anfängen einer totalitären Staats- und Gesellschaftsordnung in der Corona-Krise begründet?

Stefan Homburg schrieb am 17.10.2023 auf X/Twitter:

“Sie haben Alte bis zum Tod eingesperrt, Kinder im Schnee gehetzt, Demos niedergeknüppelt, Psychokrieg geführt und Ungeimpfte ausgegrenzt. Jetzt sagen sie: „Sorry, ein Irrtum, aber es waren doch nur leichte Maßnahmen!“

• Zum ersten Mal in der Geschichte schrieben sie perfide Schockpapiere, weil sie wussten, dass es keine wirkliche „Pandemie“ gab.

• Zum ersten Mal in der Geschichte setzten sie Impfzwang ein, weil sie ahnten, dass die experimentelle mRNA weder wirksam noch sicher war.

Es darf nicht enden, bevor die Verantwortlichen verurteilt wurden!”

Antwort von Tina: “Dann vergleichen wir mal.🤔

Oliver Janich: “Vergleich Polizeieinsatz bei Klimaklebern vs. Grundgesetz-Vorleser. Mehr muss man über die BRD nicht wissen.” https://t.me/oliverjanich/126877
Werbung


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert