Die Abkürzung ESG steht für Environment (Umweltschutz), Social (soziale Gerechtigkeit) und Governance (Unternehmensführung) – drei Verantwortungsbereiche eines Unternehmens, die nachhaltig aufgebaut werden sollen. Erzielt ein Unternehmen gute Ergebnisse in diesen Bereichen, gilt es als „ESG-konform“ und nachhaltig.
ESG-Faktoren können durch eine gründliche Analyse und Bewertung direkt auf die Unternehmensführung und Finanzen eines Unternehmens einwirken. Durch den Fokus auf ESG kann ein Unternehmen proaktiv Risiken minimieren und dazu beitragen, dass das Geschäft auf lange Sicht stabil bleibt. Einige Banken machen die Vergabe von Krediten von einem positiven ESG abhängig.
Das ESG-Gesetz gilt ab dem 01. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten oder Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland mit ebenfalls mindestens 3.000 Beschäftigten.