Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte es der Berliner Humboldt-Universität, Teile einer Pressemitteilung weiterzuverbreiten, in der sie sich abschätzig über die Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht äußert, berichtet die NZZ. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Biologin hatte sich öffentlich dazu bekannt, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt.
Die Universität sah darin einen Verstoß gegen ihr Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‹Welt›-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»
In der Begründung heiße es: “Der mit der Äusserung verbundene Vorwurf wiegt aufgrund der aufgezeigten Pauschalität besonders schwer, weil ein objektiver Empfänger den Eindruck gewinnen kann, die Antragstellerin bewege sich mit ihren Meinungen in ihrer Gesamtheit außerhalb des Leitbildes und der Werte der Antragsgegnerin.”
Vollbrechts Anwalt Ralf Höcker habe das Urteil als “ein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten” gelobt. Höcker gilt laut NZZ als “der gefürchtetste Medienanwalt Deutschlands”: