Die Rhein-Zeitung vermutet, die Initiative “Bündnis Energiewende Reform” aus der Soonwaldgemeinde Schöneberg im Kreis Bad Kreuznach habe mit ihrer Petition “in ein Wespennest gestochen.” Das ist denkbar, denn der Paragraf 35 des Baugesetzbuches Bauprojekte der Energiewende, gegen den sich die Petition richtet, hat es in sich. Hinter dem für Laien langweiligen Namen verbirgt sich eine Art Ermächtigungsgesetz, das in letzter Konsequenz einer bestimmten Gruppe von Menschen besondere Rechte einräumt.
Der § 35 BauGB wurde im Jahr 1997 geändert, seitdem stehen die Bürger und die Gemeinden in der Beweislast, nachzuweisen, warum keine Windkraftindustrieanlagen aufgestellt werden sollten. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, gilt nach § 35 BauGB die Regelung für den Außenbereich, die es dem Bundesland auch gegen den Willen der Gemeinde ermöglicht, ihr Einvernehmen zu einem privilegierten Bauvorhaben zu geben. Der § 35 BauGB hat zu einer explosionsartigen Verbreitung von Windkraftanlagen geführt. Windkraftindustrieanlagen werden selbst an Orten gebaut, wo sich sich wegen zu geringen Windaufkommens die Anlagen wirtschaftlich nicht rechnen, aber die EEG Zulage für ein lohnendes Einkommen sorgt. “Da die Förderung für Schwachwindgebiete höher ist als für die wirklich windstarken Gegenden, wird oftmals sogar gezielt dort gebaut, wo der Wind gar nicht genug weht”, warnt die Initiative.
Bislang haben bereits allein bei einer Onlinepetition mehr als 5.000 Menschen unterschrieben. Die Mitzeichnung ist für jeden Bürger noch bis zum 03. April möglich.
Hinweis für alle, die auf openPetition die Petition “§ 35 BauGB – Abschaffung Privilegierte Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich !!!!” unterschrieben haben:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages akzeptiert die Unterschriften von „openPetition“ nicht, was den Organisatoren beim Start der Petition nicht bekannt war. Deshalb werden Sie gebeten, als Mitzeichner der Petition nochmals direkt bei dem Deutschen Bundestag Ihre Stimme abzugeben.
Einfach durchführen können Sie dies über die zwischenzeitlich eingerichtete Website www.BER.de (steht für Bündnis Energiewende Reform).
- Internetseite der Initiative: www.ber.de
- Petition 49690: Alternative Energiequellen – Änderung der Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahren gemäß § 35 BauGB vom 12.02.2014
Ein Gedanke zu “Petition 49690 – Keine privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich”
22.859 haben die Petition mitgezeichnet. Das Quorum (50.000) wurde zwar nicht erreicht, aber die Bereitschaft zum Widerstand gegen den Windwahn wächst ständig.