Von der Allgemeinheit nahezu unbemerkt hat die Regierung im Juni 2023 das „Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetz“ auf den Weg gebracht. Artikel 10 dieses Gesetzes sieht eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor. Diese Änderung erlaubt unter § 31k Abweichungen zu den bisher geltenden Vorgaben für nächtliche Geräuschgrenzwerte und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen (recht.bund: 02.08.23).