Das Amtsgericht Halle hat sich für das Kindeswohl entschieden und die Klage einer Schule zurückgewiesen. Nicht die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen bewahren wollten, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern die Schule, die die Testerei und das Tragen von Masken ohne jede Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung der Leistungsbringung erhob. Ein Ausschluss vom Unterricht hätte nie stattfinden dürfen, stellt die Richterin klar:
https://www.mwgfd.org/2023/12/endlich-fuer-das-kindeswohl-entschieden-amtsgericht-halle/
MWGFD zum Urteil der Richterin: “Der Bestand der letzten Exemplare vernunftbegabter Wesen scheint sich zu erholen. Möge dieses Urteil wegweisend sein.”