Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das es der zukünftigen Bundesregierung, im Namen des Klimaschutzes Ausgangssperren zu verhängen, Reiseverbote auszusprechen, Betätigungen zu verbieten und Eigentum zu entziehen. Es wird sich aufgrund eines neuen Rechtskonstrukts wahlweise und je nach Bedarf auf das “Bevölkerungsschutzgesetz” oder das “Klimaschutzgesetz” berufen können..
Die Grundlagen dafür haben SPD und CDU bereits 2019 mit dem “Klimaschutzgesetz” und dem Beschluss gelegt, dass Deutschland in Zukunft per Notverordnungen regiert werden kann.
Dem “Klimaschutz” räumt das Bundesverfassungsgericht nun indirekt einen Verfassungsrang ein, indem es den Umweltschutz, zu dem sich Art. 20a GG bekennt, im Sinne der Politik als “Klimaschutz” mit festen Zielvorgaben umdeutet.
In Art. 20a GG geht es nicht um den “Klimaschutz”, erst recht nicht um “Klimaschutzziele”. Allgemein heißt es in dem Artikel, auf den Schutz der Umwelt bezogen: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”
In der Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021 teilte das Gericht der Öffentlichkeit seinen Beschluss vom 24. März 2021 mit.
In der Begründung heißt es: „Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. (….) Die Vorgabe für künftige Gesetze lautet:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; (…)“
Mit seinem Beschluss gab das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungbeschwerde von Klägern statt, die vom BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat für einen nahtlosen Wechsel bei den Einschränkungen der Grundrechte gesorgt. Wahlweise kann sich die Regierung auf das “Bevölkerungsschutzgesetz” oder das “Klimaschutzgesetz” berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine wesentliche Voraussetzung für die kommende Bundesregierung geschaffen, grün und diktatorisch durchzuregieren. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel twitterte am 29. April: “Nach jüngster Entwicklung der Rechtsprechung stellt sich jetzt nicht mehr die Frage, ob wir weggesperrt werden, sondern nur noch mit welcher Begründung dies geschieht.”
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
Annalena Baerbock (Global Young Leaders, WEF) feiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingegen als „historische Entscheidung“. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel“.
Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_Klima_vorbehalt
Den Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen dürfte es trotz ihrer vermeintlichen Erfolge in Zukunft immer schwerer fallen, einander das „Maul sauber zu halten“. Es wird ihnen in Zukunft kaum noch gelingen, sich gegen den Verdacht der Käuflichkeit durch die Elite zu wehren. Für die meisten Menschen ist nicht mehr zu unterscheiden, welche Maßnahmen, die von Nicht-Regierungsorganisationen gefordert werden, dem Schutz der Menschen oder dem des Groß- und Finanzkapitals dienen. Dass ihnen die Distanzierung oft nicht gelingt, wenn der Preis stimmt, hat nicht nur der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND, Deutsche Sektion von Friends of the Earth) zum Beispiel beim Maulkorberlass für Umweltschützer, beim Setzen falscher Prioritäten oder im Streit mit seinem Mitgründer Enoch zu Guttenberg wegen der Verquickung des BUND mit der Windkraft-Lobby bewiesen.
Faina Faruz
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