Bosnien

Corona: Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina pro Menschenrechte

Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat auf seiner Sitzung am 22. Dezember entschieden, dass das Maß der Bewegungseinschränkung und des Tragens von Masken während der Coronavirus-Pandemie eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellt, berichtet liberal.hr.

Das Verbot der Bewegung und das obligatorische Tragen von Schutzmasken seien “Eingriffe in die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten”, urteilte das Verfassungsgericht. Die Menschenrechte würden durch die Verfassung von Bosnien und Herzegowina und die Europäische Menschenrechtskonvention jedoch garantiert.

Durch Anordnungen der Exekutive soll es laut Verfassungsgericht durch das obligatorische Tragen von Schutzmasken und der Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu Verstößen gegen das Recht auf Privatleben und die Freizügigkeit gekommen sein.

Es wird auch festgestellt, dass die Entscheidung des Krisenstabs der Gesundheitsministerien eine Verletzung dieser Menschenrechte darstellt, da “keine aktive Beteiligung an der Annahme und Überprüfung der angeordneten Maßnahmen durch die höchsten Gesetzgebungs- und Exekutivbehörden stattgefunden hat”.

Die Maßnahme zum Ausgehverbot von 23.00 bis 05.00 Uhr wurde am 10. November aufgrund der Zunahme der Anzahl neu mit Coronavirus infizierter Personen eingeführt, gefolgt von Maßnahmen zum Tragen von Masken im Innen- und Außenbereich.

liberal.hr fügt hinzu, dass das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina die genannten Maßnahmen des Krisenstabs jedoch nicht aufgehoben hat, sondern der Regierung und dem Parlament einen Monat Zeit gab, um sie an die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention anzupassen.

Titelbild: chriswanders, pixabay

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