Das Umweltbundesamt darf Journalisten öffentlich als „Klimawandel-Skeptiker“ bezeichnen

Bild: QuotesEverlasting
Das ist kein Fake: Das Verwaltungsgericht Halle bescheinigt dem Bundesumweltamt, seine Äußerungen über die Journalisten und Publizisten Dirk Maxeiner und Michael Miersch seien “sachlich, nicht verfälschend und nicht überzogen.” Es gehöre zum Aufgabengebiet des Umweltbundesamtes, die Öffentlichkeit über Umweltfragen aufzuklären. Diesem Auftrag sei das Amt mit seiner Broschüre („Und sie erwärmt sich doch“) nachgekommen. (Aktenzeichen: 1 A 304/13 HAL).
Genau dies hatten Maxeiner und Miersch bezweifelt. Sie sahen sich durch ihre namentliche Hervorhebung und ihre Bezeichnung als „Klimawandel-Skeptiker“ in der Broschüre des Umweltbundesamts in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Das Umweltbundesamt dürfe nun Journalisten öffentlich als „Klimawandel-Skeptiker“ bezeichnen und sie dabei namentlich nennen, berichtet das Handelsblatt.

Dieses Urteil ist nicht nur für Journalisten von Bedeutung. Es gibt Bestrebungen, die Ablehnung der Hypothese eines von Menschen verursachten Klimawandels unter Strafe zu stellen.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Der frühere US-amerikanische Vizepräsident Al Gore fordert die Bestrafung von "Klimawandelleugnern". Politiker sollten…

Posted by Ruhrkultour on Mittwoch, 18. März 2015

Werbung

Hunde


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert