Der Deutsche Richterbund (DRB) lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Er teilt nicht die Auffassung der EU-Kommission, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren könnten. Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden sei der falsche Weg.
DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht