FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen

Bund und Länder haben am 19. Januar 2020 trotz aller Warnungen Verschärfungen des Lockdowns beschlossen. Dies gilt unter anderem auch für die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften müssen verbindlich sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.

Andere Mund-Nasen-Bedeckungen reichen nicht.

Die Maskenpflicht gelte bei längeren Kontakten zu anderen – vor allem in geschlossenen Räumen, berichtet n-tv.

Einwände gegen FFP2-Masken

Das Robert Koch-Institut hat darauf hingewiesen, dass FFP2-Masken für die private Nutzung nicht geeignet sind: “In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.”

Maskendebakel: Wer zahlt die teure Beschaffung des Bundes? | Plusminus SWR

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im März 2020 beschlossen, Schutzausrüstung zu beschaffen und laut swr mehr als 700 Verträge über insgesamt rund 6,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Masken wurden jedoch nicht gebraucht, weil sie, wie auch das RKI sagt, für den Alltagsgebrauch nicht geeignet sind. Die Lieferanten warten aber auf ihr Geld.

Dieses Video ist eine Auskopplung aus der vom SWR verantworteten ARD-Plusminus-Sendung vom 16.September 2020

Wohin mit dem Müll? Wegwerfen? Das laut Verfassung gar nicht existente Kabinett aus Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten fand gestern eine bessere Lösung: Die Masken gehören in unser Gesicht!

Ob damit das Märchen vom fürsorglichen, um unser aller Wohl bedachten Staat und der für alle Menschen lebensgefährlichen Pandemie endgültig beendet sein wird?

Faina Faruz

Titelbild: Alexandra_Koch, pixabay


Lothar Whieler: “Diese Regeln dürfen nicht hinterfragt werden!”, 28.07.2020

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