ICD-10 ist ein Diagnoseschlüssel. Mit seiner Hilfe codieren Ärzte, Psychologen und Zahnärzte die Diagnosen ihrer Patienten, um Krankheiten einheitlich definieren zu können.
ICD-10-GM 2010-CODE T75.2 ist der Diagnoseschlüssel für Schäden durch Vibration, inklusive “Schwindel durch Infraschall“. Dieser Code gilt auch für Erkrankungen durch Windkraftanlagen. Er wurde durch den Bundesauschuss aller Krankenkassen festgelegt.
Wenn eine dieser Beschwerden vorhanden ist, lohnt es sich für den Erkrankten, zu prüfen, ob eine Windkraftanlage dafür die Ursache sein kann. Dies ist nicht leicht, weil sich der Infraschall nach bisherigen Erkenntnissen, je nach Höhe und Bodenbeschaffenheit, über eine Entfernung von bis zu 20 km auswirken kann.
Für Kommunalpolitiker könnte die Feststellung der Ursache besonders gefährlich werden, weil sie im Unterschied zu Bundespolitikern im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren für den Menschen persönlich haftbar gemacht werden können.
Auf dieses Risiko haben der Staatsrechtslehrer, Prof. Dr. Michael Elicker und der Rechtsanwalt Andreas Langenbahn hingewiesen. (s. “Schutzpflicht des Staates – Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern bei Windkraftanlagen“.)
Links:
► http://www.vernunftkraft.de/mythos-8/
Welche Erkrankung Ihnen der Arzt bescheinigt hat, können Sie mithilfe einer Suchfunktion übrigens leicht herausfinden. Probieren Sie es aus: http://www.onmeda.de/icd-10/icd10_diagnoseschluessel.html