Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler – Ein Urteil aus Weimar

Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler – Die Befürworter der Coronapolitik werden sich nicht weiter davor drücken können, ihre Behauptungen vom Nutzen der Maßnahmen zu belegen. Ein Urteil aus Weimar setzt der Ignoranz gegenüber der Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ein Ende. Ob wir noch in einem Rechtsstaat leben oder die Schwelle zu einem autokratischen Regime überschritten haben, wird sich Montag zeigen. Gilt der Rechtsstaat noch etwas?

2020News berichtet: “Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schülern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).”

Kinderschutzverfahren gem. § 1666 BGB

Das Urteil ist insofern bemerkenswert, dass vor einem deutschen Gericht erstmalig Beweis hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen erhoben wurde. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Die Bedeutung des Urteils ergibt sich aus dem Verfahren nach § 1666 BGB, die auch von Amts wegen eingeleitet werden können, sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, §1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.

In Weimar ging es laut 2020News um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Bahner

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

➥ Hier geht’s zum Artikel und dem Urteil in voller Länge. https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

Interview von Roger und Reiner Füllmich mit einer Zusammenfassung der 47. Sitzung des Corona-Ausschusses sowie zum Sensations-Urteil in Weimar: https://dlive.tv/p/bitteltv+NzjBCgXGR

Internationale Bedeutung von Urteilen gegen Corona-Maßnahmen

Urteile gegen Coronamaßnahmen haben internationale Bedeutung. Der Oberste Rat der Justiz (CSM) in Lissabon, Portugal, verteidigte am 2. Dezember 2020 das Urteil des Berufungsgerichts, das zuvor die Unrechtmäßigkeit der Anordnung einer Quarantäne durch die Gesundheitsbehörde der Azoren bestätigt hatte. Bemerkenswert ist, dass der Bayerische Rundfunk zwei Tage vor dem höchstrichterlichen Urteil einen Artikel veröffentlichte, in dem die ARD-Faktenfinder wahrheitswidrig berichteten, das Berufungsgerich (BR: „Richterinnen“) in Lissabon hätte nach Ansicht der Obersten Justizbehörde des Landes mit der Bewertung Corona-PCR-Tests seine Kompetenzen überschritten. Der High Judicial Council of Portugal (CSM), der Oberste Rat der Justiz, sprach im Gegenteil dem Berufungsgericht sein Vertrauen aus. Von einer Kompetenzüberschreitung ist in seiner Pressemitteilung nicht die Rede.

https://ruhrkultour.de/portugal-vorrecht-der-menschenrechte/

PS: Ein Bericht von Boris Reitschuster (!) über das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts in Wien wurde bei Youtube gelöscht. Bei Facebook führte die Erwähnung des Urteils zu einer Bestrafung durch Verringerung der Reichweite. Vorerst.

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