Portugal

Portugal: Vorrecht der Menschenrechte

Der Oberste Rat der Justiz (CSM) in Lissabon, Portugal, verteidigte am 2. Dezember das Urteil des Berufungsgerichts, das zuvor die Unrechtmäßigkeit der Anordnung einer Quarantäne durch die Gesundheitsbehörde der Azoren bestätigt hatte. Das Urteil hat weltweit Reaktionen ausgelöst, weil es außerdem den RT-PCR-Test (“Real-time Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion“) als ungeeignet für die Diagnose einer Erkrankung erklärte. Dieses Urteil könnte möglicherweise einen nicht unerheblichen Einfluss auf zukünftige Gerichtsbeschlüsse über die Verwendbarkeit von PCR-Tests haben. Die ARD-Faktenchecker berichteten wahrheitswidrig, das Berufungsgericht in Lissabon hätte nach Ansicht der Obersten Justizbehörde des Landes mit der Bewertung Corona-PCR-Tests seine Kompetenzen überschritten. Der High Judicial Council of Portugal (CSM), der Oberste Rat der Justiz, sprach jedoch dem Berufungsgericht sein Vertrauen aus.

Der Anlass

Bei einem von vier Azoren-Urlaubern aus Deutschland waren nach vorhergehenden negativen PCR-Tests im Zusammenhang mit der Behandlung einer Zahninfektion durch einen erneuten PCR-Test Fragmente des SARS-CoV-2-Virus festgestellt worden. Die Gesundheitsbehörde (DGS) der zu Portugal gehörenden Azoren verfügte daraufhin eine Zwangsquarantäne der vier Touristen.

Mehrere Bürgerbewegungen, darunter die Organisationen Inconvenient Truth und Jurists for Truth, organisierten einen Protest gegen die Quarantäne und erklärten, dass die Touristen “nicht nur misshandelt wurden, sondern auch nicht einmal einen Gesprächspartner hatten, der mit ihnen auf Englisch sprach, weil sie in Hotelzimmern eingesperrt waren, als wären sie Gefangene.” Außerdem sei nur einer der Touristen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden, die anderen nicht.

Die DGS ist dem Gesundheitsministerium Portugals unterstellt, handelt aber als eine Behörde mit administrativer Autonomie. Die Autonomie der DGS schließe aber nicht den Freiheitsentzug ein, erklärten die Bürgerbewegungen.

Klage der Touristen vor dem Gerichtshof der Azoren

Die Deutschen klagten vor dem Justizgericht der Azoren, dass ihnen zu Unrecht die Freiheit entzogen worden sei. Die Richter der Azoren gaben der Klage statt und gewährten den Urlaubern habeas corpus. “Habeas Corpus” ist das älteste Menschenrecht und in allen Menschenrechtskatalogen enthalten. Es soll insbesondere vor willkürlichen Verhaftungen schützen.

Die Generaldirektion Gesundheit (DGS) war demnach nicht befugt, den Freiheitsentzug der Urlauber zu beschließen. Ein PCR-Test allein reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um Menschen in Zwangsquarantäne zu schicken.

Nach der Urteilsverkündung konnten die Deutschen ihre Quarantäne beenden.

Gesundheitsbehörde der Azoren geht in Berufung

Die Gesundheitsbehörde der Azoren legten am Berufungsgericht in Lissabon gegen das Urteil Berufung ein.

Berufungsgericht von Lissabon entscheidet im Sinne des Gerichts der Azoren

Am 11. November wies das Berufungsgericht von Lissabon den Antrag der Gesundheitsbehörde der Azoren ab und bestätigte das Urteil des Gerichtshofes der Azoren. Die Gesundheitsbehörden seien nicht befugt, Maßnahmen zum Freiheitsentzug zu ergreifen. Die obligatorische Haft entweder durch Quarantäne oder durch prophylaktische Isolation stelle einen wahren Freiheitsentzug dar, der in der Verfassung nicht vorgesehen sei. Alle Freiheitsentzüge bedürften einer vorherigen Genehmigung durch die Versammlung der Republik. Der Freiheitsentzug der deutschen Urlauber sei illegal, urteilte das Berufungsgericht.

Als einziger Grund für den Freiheitsentzug sei eine Diagnose angegeben worden, die nur von einem Arzt hätte erstellt werden dürfen. Keiner der Antragsteller sei von einem Arzt gesehen worden. Das sei angesichts der angeblichen Schwere der Infektion offen gesagt unerklärlich.

Das Gericht wies darauf hin, dass RT- PCR- Tests bezüglich einer Infektion mit dem neuen Coronavirus “Zuverlässigkeit aufweisen, die sich in Bezug auf wissenschaftliche Erkenntnisse (und auf diesem Gebiet muss sich der Richter auf das Wissen von Experten auf diesem Gebiet verlassen) mehr als umstritten zeigt.” Es sei nicht zweifelsfrei festzustellen, dass ein positives Ergebnis tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht. Die Zuverlässigkeit hänge von der Anzahl der Zyklen des Tests und von der Menge der vorhandenen Viruslast ab.

Das Berufungsgericht setzt sich auf drei Seiten seines 34 Seiten umfassenden Urteils mit dem RT-PCR-Test auseinander. Es zitiert eine Studie, die besagt, dass nur 3% der von den Gesundheitsbehörden deklarierten positiven Tests „echte Positive“ sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Person ein falsches Positiv erhält, betrage 97% oder mehr. Dies sei unter anderem das Ergebnis der jüngsten und umfassenden Korrelationsstudie, veröffentlicht Ende September dieses Jahres von Oxford Academic, durchgeführt von einer Gruppe, die einige der größten europäischen und weltweiten Experten auf diesem Gebiet zusammenbringe. (Studie von Rita Jaafar, Sarah Aherfi, Nathalie Wurtz, Clio Grimaldier und Van Thuan Hoang. Philippe Colson, Didier Raoult, Bernard La Scola, Klinische Infektionskrankheiten, ciaa1491, https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491,em https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093 / cid / ciaa1491 / 5912603).

Eine Zwangsvollstreckung werde bei ansteckenden Krankheiten und den Bedingungen, unter denen sie auftreten muss, vom Gesetz nicht unterstützt, urteilte das Berufungsgericht. Es sei “dringend erforderlich, in dieser Angelegenheit Gesetze zu erlassen und die Grundprinzipien, denen es gehorchen muss, klar festzulegen und die detaillierten Aspekte dem abgeleiteten Gesetz zu überlassen – und nur diesem.”

Das Berufungsgericht zitiert und unterstreicht einen Auszug aus der ersten Entscheidung des Strafgerichtshofes, in dem Professor Gian Luigi in einer freien Übersetzung zitiert wird: “Im Moment konzentrieren sich die Energien des Landes auf Notfälle. Um die Grundrechte auch und vor allem im Notfall zu schützen, müssen die Gerichte ihren Beitrag leisten. Denn neben Medizin und Wissenschaft muss auch das Recht – und in erster Linie das Menschenrechtsgesetz – im Vordergrund stehen: nicht zu verbieten und zu sanktionieren – wie heutzutage zu sehr betont wird – sondern um jedem Sicherheit zu bieten und zu schützen. Heute wird der Notfall als Coronavirus bezeichnet. Wir wissen es morgen nicht. Und was wir heute tun oder nicht tun, um die Grundprinzipien des Systems einzuhalten, kann unsere Zukunft bestimmen.”

Es sei nicht schwer zuzugeben und zu akzeptieren, dass die gesetzgeberischen Turbulenzen, die im Zusammenhang mit der Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 entstanden sind, den Schutz der öffentlichen Gesundheit in ihrer Existenzberechtigung hatten und auch weiterhin haben werden, fügt das Berufungsgericht hinzu. Es bekräftigt, dass diese Turbulenzen niemals das Recht auf Freiheit und Sicherheit und letztendlich das absolute Recht auf Menschenwürde beeinträchtigen können. Das Berufungsgericht beruft sich ausdrücklich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rom, 04.11.1950).

Das Urteil des Berufungsgerichts vom 11.11.2020 hier
GoogleÜbersetzung, englisch hier
GoogleÜbersetzung, deutsch hier

Disziplinarverfahren gegen die Richter am Berufungsgericht

Unmittelbar nach dem Urteil des Berufungsgerichts wurde ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Richter eingeleitet. “Zwei Richter des Berufungsgerichts in Lissabon laufen Gefahr, wegen eines 34-seitigen Urteils „diszipliniert“ zu werden, in dem sie ihre Gründe für die Freilassung von vier deutschen Touristen aus der Haft auf den Azoren begründet haben”, berichtete portugalresident.com am 28. November.

Der Oberste Gerichtshof Portugals (CSM) gab in einer Erklärung bekannt, dass er die Entscheidung des Berufungsgerichts analysieren werde. Die Bürgerbewegungen erklärten den Versuch, mit Hilfe eines Disziplinarverfahrens in die Entscheidungshoheit des Obersten Gerichtshofs einzugreifen, als “eine inakzeptable Einmischung durch einen Verwaltungskörper in die Unabhängigkeit der Gerichte”. Sie protestierten gegen den “Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat”, der Portugal formell immer noch sei.

Oberster Rat der Justiz (CSM) bestätigt Urteil des Berufungsgerichts

Nach seiner Plenarsitzung am 02.12.2020, in der er das Urteil des Berufungsgerichts von Lissabon vom 11.11.2020 analysierte, teilte der CSM der Presse mit, dass die Berufungsentscheidung “keine disziplinarische Relevanz” habe. Das Oberste Gericht drückte “sein Vertrauen aus, dass die Richter weiterhin unabhängig gemäß der Verfassung und dem Gesetz urteilen werden.”

Und nun werden wir Zeugen eines deutschen Wunders: Zwei Tage vor dem Urteil des Obersten Gerichts in Portugal teilten die Faktenchecker der ARD dem Bayerischen Rundfunk und der Welt das noch ausstehende Urteil des CSM mit, und dazu auch noch falsch. Der BR behauptet: “Ein portugiesisches Gerichtsurteil wird in Deutschland herumgereicht. Es soll als Beleg für die Unzuverlässigkeit von PCR-Tests dienen. Dazu taugt es nicht. Die Richterinnen haben hier ihre Kompetenzen überschritten, sagt der Oberste Justizrat des Landes. In der Sache lagen sie nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht richtig.”

https://www.csm.org.pt/2020/12/02/acordao-referente-a-confinamento-nos-acores-sem-relevancia-disciplinar/

ARD-Faktenfinder berichten wahrheitswidrig über das Urteil des Obersten Gerichts

Das Oberste Gericht Portugals äußerte sich zu den PCR-Tests – aber nicht im Sinne der “Faktenchecker”. In der Pressemitteilung vom 2. Dezember erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Berufungsentscheidung “möglicherweise einen unnötigen Überschuss” enthalte, der wahrscheinlich zu Kontroversen führen werde. Weiterhin informierte das Oberste Gericht, dass im Rahmen der Zuständigkeiten des CSM “Studien zu Legislativvorschlägen laufen, um auf die Auswirkungen der Pandemiesituation auf das Funktionieren des Justizsystems zu reagieren.”

Der Bayerische Rundfunk nutzte die Dienste der ARD-Faktenfinder. Der Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlichte zwei Tage vor dem höchstrichterlichen Urteil einen Artikel, in dem er wahrheitswidrig berichtete, das Berufungsgerichts (BR: “Richterinnen”) in Lissabon hätte nach Ansicht der Obersten Justizbehörde des Landes mit der Bewertung Corona-PCR-Tests seine Kompetenzen überschritten. Der High Judicial Council of Portugal (CSM), der Oberste Rat der Justiz, sprach dem Berufungsgericht sein Vertrauen aus. Von einer Kompetenzüberschreitung ist in der Pressemitteilung nicht die Rede.

Auch der Corona Ausschuss, der von vier Juristen ins Leben gerufen wurde und eine Beweisaufnahme zur Corona-Krise und den Maßnahmen durchführt, beschäftigt sich im Rahmen seiner Vorbereitungen auf Schadensersatzforderungen gegen die Urheber und Verbreiter der PCR-Tests mit den Urteilen der portugiesischen Gerichte. Die Chance, dass die Rechtsanwälte vor Gerichten Erfolg mit ihren Klagen haben werden, ist groß und erklärt die Nervosität der Medien, die sich den Standpunkt der deutschen Bundesregierung zu eigen gemacht haben.

Fazit

Die Frage, ob die ARD und die zur Sendefamilie gehörenden Rundfunkanstalten der Bundesländer ihren “besonderen Auftrag“, den sie laut BR haben, in den letzten Jahren wahrnehmen, wird sich jeder selbst beantworten. Die Frage ist: Informieren die ARD die Bevölkerung “so umfassend und vielfältig, dass sich jeder selbst seine Meinung zum Beispiel zu politischen Fragen bilden kann”, wie der BR behauptet?

Respektieren die “Faktenfinder” die Grundsätze der Landesrundfunkanstalten, in denen 1946 Kernpunkte der Vorstellungen von einem demokratischen Rundfunk niedergeschrieben wurden? Anerkennen sie die darin enthaltenen Verpflichtungen “zu wahrheitsgetreuer und sachlicher Berichterstattung sowie zur sauberen Trennung von Nachrichten und Kommentaren” und “das Recht zur Kritik wie das Recht kritisierter Personen oder Institutionen, ihre Gegenposition darzulegen”?

Mit der siebten Novellierung, die zum 1. 4. 2004 in Kraft trat, wurde der Rundfunkstaatsvertrag um den neuen Paragraphen 11 zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergänzt. Darin heißt es, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe “bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.” Der besondere Auftrag sei “wichtig für die Demokratie”, sagt der BR.

Zu den Grundsätzen der ARD gehört auch die “Aufforderung, für Frieden, Freiheit und Völkerverständigung einzutreten”. Im Fall der Gerichtsbarkeit Portugals betätigen sich die “Faktenchecker” der ARD wie ein Oberstes Weltgericht mit Anspruch auf allgemeingültige Wahrheit. Die Intendanten als oberste Exekutivorgane der Rundfunkanstalten sind an die Einhaltung der Richtlinien gebunden. Sie wird vom jeweiligen Rundfunk- und ggf. Landesrundfunkrat kontrolliert. Diese Kontrolle scheint zu versagen.

Die Selbstüberhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutet auf ein Versagen der Politik hin. Die Demokratie droht zu zerfallen. Aus diesem Grund hat der Corona Ausschuss eine besonders wichtige Funktion. Die Rechtsanwälte, die diesen Ausschuss ins Leben gerufen haben, setzen ihre Hoffnung auf die Gerichte. Sie könnten die letzten Bastionen der Demokratie sein.

Faina Faruz


https://youtu.be/a5x0L_w_NPU

Quellen:

https://drive.google.com/file/d/1t1b01H0Jd4hsMU7V1vy70yr8s3jlBedr/view?fbclid=IwAR0L_Iu6wwIVfFlZpykLhDHroS12MHZqO533Uizzc-5ZfUUmALOOjY58he4

https://www.portugalresident.com/portuguese-judges-WHO-queried-reliability-of-covid-tests-at-risk-of-being-disciplined/

https://www.noticiasaominuto.com/pais/1638948/protesto-junto-ao-conselho-da-magistratura-por-estado-de-direito

https://www.csm.org.pt/2020/12/02/acordao-referente-a-confinamento-nos-acores-sem-relevancia-disciplinar/

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-irrefuehrende-meldungen-ueber-pcr-urteil-in-portugal,SHo3Nlm

https://corona-ausschuss.de

Titelbild: BernardoUPloud, pixabay

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