Maske

Masken im Bundestag – Da lachen die Aerosole!

Das Notfallmanagement des Bundestages veröffentlichte am 28. August – Nummer 222/2020 – eine “dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestags”, die ab 1. September gelten sollte. Die Mitteilung enthielt im Anhang Hinweise zum Tragen und zu einem Gesundheitsrisiko beim Tragen von Masken.

Mitteilung des Notfallmanagements des Bundestages, Nummer 222/2020, 28. August 2020

Die Mitteilung wurde von Corona Transition völlig korrekt interpretiert: „Deutscher Bundestag warnt seine Mitarbeiter vor hohen CO2-Werten im Blut durch Maskentragen“.

Gesundheitsgefahr durch Masken?

Correctiv erklärt jedoch die Darstellung durch Corona Transition als teilweise falsch: “Die Hausmitteilung ist echt, doch die Formulierung darin zum CO2-Gehalt im Blut ist missverständlich. Zudem wurde nicht geraten, die Maske alle 30 Minuten abzusetzen, um durchzuatmen. Es gibt keine Belege, dass der CO2-Gehalt im Blut durch das Tragen einfacher Mund-Nasen-Bedeckungen ansteigt, oder dafür, dass andere Gesundheitsgefahren für gesunde Menschen bestünden.”

Der Verein ringt um Worte, um den Zweifel an der Entscheidung der Bundesregierung im Keime zu ersticken. Die Regierung hatte nämlich das Tragen von Masken bereits vor vier Monaten beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr für alle Bundesländer angeordnet und trotz wachsender Kritik nicht zurückgenommen.

Die Mitteilung enthält zwar keinen ausdrücklichen Rat, die Maske alle 30 Minuten abzusetzen, um durchzuatmen. Der Hinweis auf die Folgen einer Tragedauer von mehr als 30 Minuten ergäbe allerdings keinen Sinn, wenn er nicht implizit eine Warnung enthielte. Richtig ist, dass der Bundestag empfahl, die Maske zwischendurch unters Kinn zu schieben.

Das RKI warnt allerdings vor diesem Anwendungsfehler, weil die Maske, wenn sie um den Hals getragen wird, zu einer Kontamination von Hals und Kinn und zu einer Kontamination der Maskeninnenseite durch die Kleidung (Kittel) führt.

Journalisten, wie wir sie aus besseren Tagen des Journalismus und der Meinungsfreiheit kennen, hätten den Hinweis von Corona Transition als Anlass für eine Recherche genommen und ihre krampfhafte Verteidigungsrede zu Gunsten der Regierung nicht als “Recherche” bezeichnet.

Sonderlizenz für einen Vasall

Der Begriff “Vasall” stammt vom lateinischen Wort “vassus”, das heißt “Knecht”. Im Mittelalter wurde ein Mann zum Vasall, wenn er sich in den Dienst bei einem Herrn, einem Herzog oder Fürsten begab, und diesem Herrn treu Gefolgschaft leistete. Als Dank für seine treuen Dienste erhielt der Vasall vom Herrn oft ein sogenanntes Lehen.

Ein moderner Vasall gibt sich mit weniger zufrieden, sichert aber wie das mittelalterliche Vorbild seine Existenz durch treue Gefolgschaft. Wenn Correctiv irgendwo bei Facebook einen Widersacher entdeckt, greift einer seiner Journalisten in die Tasten, um ihn zu denunzieren.

Der Text von Corona Transition sei laut Analysetool Crowdtangle mehr als 1.000 Mal auf Facebook geteilt worden, sagt Correctiv. Zuviel geteilt? Zuviel Zweifel? Correctiv vergibt jedenfalls eine schlechte, aber bezahlte Benotung und sagt:

Bewertung

Correctiv wurde von Facebook mit dem Recht zur Bestrafung missliebiger Meinungen ausgestattet. Das heißt, wer die Einschätzung von Kritikern der Corona-Maßnahmen auf Facebook teilt, muss als Sanktion mit der Verringerung seiner Reichweite bei Facebook rechnen. Inzwischen machen außer Facebook weitere soziale Medien von der Zensur Gebrauch.

In Tichys Einblick (TE) wurde Correctiv mehrfach unter die Lupe genommen. Zuletzt erwirkte TE vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein wichtiges Urteil gegen die Faktenchecker von Correctiv.

Maskenpflicht im Bundestag

Im Bundestag galt bis zum 6. Oktober keine Maskenpflicht.

Während die Bürger auf der Straße mit Bußgeldern gegängelt werden, scheint man im Bundestag kein Problem mit “oben ohne” und Gruppenkuscheln zu haben. Videoaufnahmen vom 3. Juli 2020.

Der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, hat erst ab 6. Oktober 2020 eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages angeordnet. Die Grundlage dafür ist sein Hausrecht nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz. Die Maskenpflicht gilt für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann am Platz abgelegt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung am Rednerpult und an den Saalmikrophonen ablegen. Die amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten können die Mund-Nasen-Bedeckung im Sitzungsvorstand ablegen.

Verstöße gegen die Anordnung des Bundestagspräsidenten können u.a. mit Zwangsgeld von bis zu 25.000 € nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und mit anderen Maßnahmen, die die Anordnung aufzählt, geahndet werden.

Die Begründung für die Anordnung lautet: “Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt laut dem Robert-Koch-Institut dazu bei, „andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen“.

Da lachen die Aerosole! 

Masken-Experiment von DI Dr. Klaus Pelikan, Reinraum-Experte, Head of Research and Development bei Niotronic GmbH Industrial signal processing and visualisation, Österreich.
https://vimeo.com/450084228


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