Beobachtungen aus dem Revier

Der MBV hat 220.000 Ärzte und Apotheker über die schweren Vorwürfe gegenüber dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert

Der Medizinische Behandlungsverbund (MBV) hat 220.000 Ärzte und Apotheker über die schweren Vorwürfe gegenüber dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert. Der Verbund reagiert in einem offenen Brief vom 18. Dezember 2023 auf die unzutreffenden und irreführenden Behauptungen des Paul-Ehrlich-Instituts und erhebt zugleich schwere Vorwürfe gegen das PEI.

Der MBV wirft dem PEI vor, den Herstellern von Impfstoffen de facto einen Freibrief auszustellen.

Dieser Vorwurf ist plausibel, denn das PEI erklärt selbst, dass es keine eigenständigen Kontrollen von Chargen durchführt. Das Institut überprüft lediglich die eingereichten Unterlagen des Herstellers, aber nicht, ob die Produkte auch tatsächlich den Anforderungen entsprechen.

Das Paul-Ehrlich-Institut weist unter dem Menüpunkt “Chargenprüfung Human” im Internet darauf hin, dass es per Gesetz verpflichtet ist, jede Charge eines Arzneimittels, das in den Verkehr gebracht wird, freizugeben. Erst nach der Freigabe ist es dem pharmazeutischen Unternehmer erlaubt, eine Arzneimittelcharge auf den deutschen Markt zu bringen. Festgelegt ist diese Bestimmung im Arzneimittelgesetz (AMG), § 32.

Das PEI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der rechtliche Rahmen des BMG ergibt sich aus der Struktur der Regierung, zu der die Minister und der Regierungschef gehören. Dem Bundeskanzler steht es im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, Ministerien einzurichten oder aufzulösen. Er behält die Richtlinienkompetenz auch dann, wenn der Bundesminister sein Ressort und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden in eigener Verantwortung leitet.

Die Fach- und Dienstaufsicht überträgt der jeweilige Bundesminister den Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gegenüber den nachgeordneten Behörden. Die Kontrolle der Regierungsarbeit, die zu den Aufgaben des Parlaments gehört, ist dadurch grundsätzlich gewährleistet.

Die Kontrollmöglichkeit des Parlaments endet, wenn bestimmte Kompetenzen des Bundes auf private Unternehmen übertragen werden, die frei agieren und sich der Kontrolle durch das Parlament mit Leichtigkeit dadurch entziehen können, dass sie sich auf Patentrechte berufen. Wie im Fall der Impfstoffhersteller geschehen.

Die Freistellung von der staatlichen Chargenprüfung bedeutet nichts anderes als die Übertragung der Zuständigkeit der Bundesbehörde an ein privates Unternahmen. Die Grenze zwischen der Bundesbehörde, die gemäß dem gesetzlichen Auftrag neutral und unabhängig von finanziellen Interessen der Industrie zu arbeiten hat, und der Industrie ist verwischt; die Kontrolle des Gesundheitsbereichs durch das Parlament ist ausgeschlossen, die Glaubwürdigkeit des PEI und letztlich auch seine Existenzberechtigung sind verloren. Zukünftig genügt es, wenn die Industrie bestimmt, was gesund ist.

Damit dieser Vorgang politisch legitimiert werden kann, braucht es einen mit der Pharmaindustrie liierten Gesundheitsmanager in der Funktion eines Gesundheitsministers, einen Bundeskanzler, der die Belastung der Bürger mit Steuern als “erwirtschaftet” versteht, eine Mehrheit devoter oder unwissender Parlamentarier und einer Heerschar von Adjutanten, wie zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung, die die Impfstoffhersteller in Schutz nimmt.

Vermerkt sei noch, dass das PEI die Überprüfung, die nach den Verfahren und Regelungen der amtlichen Arzneimittelkontrolllabore (OMCL) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz erfolgt, als “experimentelle Prüfung und Freigabe der Chargen” bezeichnet. Die Bezeichnung “experimentelle Prüfung” wirft weitere Fragen auf.

Die KV Berlin rät davon ab, Impftermine abzusagen und Probenmaterial an den MBV zu verschicken

Die Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) akzeptiert die Erklärung von Biontech vorbehaltlos und weist Kritik daran entschieden zurück. So heißt es zum Beipiel in der Überschrift einer Veröffentlichung der KV Berlin:

BioNTech stellt klar, dass COVID-19-Impfstoffe nicht mit DNA verunreinigt sind und verwendet werden können.

Auf der Grundlage dieser Aussage, die sich mit der Aussage des PEI deckt, rät die KV Berlin allen Ärzten, dem MBV kein Probenmaterial zu schicken, worum dieser gebeten hat.

“Ein entsprechendes Risiko wird somit zusammenfassend weder von den wissenschaftlichen Institutionen, der KV Berlin noch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bestätigt. Die KV Berlin rät ebenfalls davon ab, Impftermine aufgrund der unseriösen Informationen abzusagen und Probenmaterial an den MBV zu verschicken.”

Mit ihrer Weigerung, kritischen Hinweisen auf den Grund zu gehen, setzt sich der Ärzteverband aus Unkenntnis oder bewusst über den Grundsatz hinweg, der 1947 im Nürnberger Kodex aufgrund vergangener Erfahrung mit einer unmenschlichen Medizin manifestiert wurde. Im Nürnberger Kodex heißt es:

Maßgeblich für die medizinische Forschung ist der Nutzen für den Patienten. Jeder Patient/Proband muss vom beteiligten Arzt umfassend aufgeklärt werden. Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.”

Dass die Bevölkerung im Rahmen der mRNA-Impfkampagnen einer willkürlichen Forschung ausgesetzt und zu “Versuchskaninchen” entmenschlicht wurde, ist spätestens seit dem Eingeständnis des Bundeskanzlers bekannt: “Wir waren gerne eure Versuchskaninchen”.

Was bewegt das PEI dazu, eine zur Arzneimittelsicherheit beitragende Aktion unterbinden zu wollen?

Der MBV fragt deshalb zu recht, was das PEI dazu bewegt, eine zur Arzneimittelsicherheit beitragende Aktion unterbinden zu wollen. Geht man beim PEI davon aus, dass die Erkenntnisse über DNA-Verunreinigungen zu einem Problem für die Impfstoffsicherheit werden können? Haben denn nicht mehrere Forschungsarbeiten mittlerweile belegt, dass erhebliche DNA-Kontaminationen bei den modRNA-Impfstoffen vorliegen? Sind dem PEI diese wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht bekannt?

Nicht nur der MBV ist irritiert, denn es liegen mittlerweile behördlich autorisierte Informationen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA vor, die zwei unterschiedliche Verfahren bei der Herstellung der mRNA mittels DNA-Plasmiden erwähnt, wie der Verband betont.

Der MBV zitiert den ehemaligen KBV-Geschäftsführer und Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Krimmel. Er stellte die zentrale Frage in einem Gastbeitrag:

„Wieso heizt man dann von offizieller Seite mit erkennbar ablenkenden und manipulativen Stellungnahmen den Verdacht weiter an, anstatt umgehend den Weg der Prüfung der erhobenen Vorwürfe zu gehen?“

MBV: “Wir fragen ebenfalls: Warum möchte das PEI diesen lt. Dr. Krimmel „fürchterlichen Verdacht“ massiver DNA-Verunreinigungen nicht ausräumen? Was weiß das PEI zu dem Thema, nachdem es die Herstellerfirma Biontech im Vorfeld der Impfstoffzulassung noch selbst beraten hatte? Das breite Publikum besteht ganz überwiegend aus medizinischen Laien. Setzt das PEI darauf, dass die Öffentlichkeit nicht einmal ahnt, welche Risiken mit einer DNA-Kontamination verbunden sein können? Weshalb hatte das PEI mehrmals zu IFG-Anfragen mitgeteilt, dass Chargennummern weder bei Todesfallverdachtsmeldungen noch bei Nebenwirkungsmeldungen nach SARS-CoV-2-Impfungen erfasst worden sind?”

220.000 deutsche Arztpraxen und sämtliche Apotheken erhielten am 18.12.2023 Informationen vom MBV

Dass zahlreiche Ärzte am hippokratischen Eid und dem Nürberger Kodex festhalten, bestätigt auch der MBV durch seine Informationskampgne. Viele Ärzte haben Diffamierungen, Hausdurchsuchungen, Haft und sogar den Entzug ihrer Approbation in Kauf genommen, um Patienten zu schützen. Das erfährt man in den Medien kaum. Um so wichtiger ist die direkte Adressierung des Vereins an Ärzte und Apotheker.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat auf das Schreiben des MBV vom 1.12.2023 mit einer Stellungnahme vom 5.12.2023 reagiert und, wie der MBV sagt, “unzutreffende und irreführende Informationen verbreitet.”

Der MBV stellte zuletzt in einem offenen Brief vom 18. Dezember 2023 ausdrücklich fest, dass der Aufruf an sämtliche 76.000 Hausärzte vom 1.12.2023 authentisch war. “Er war richtig und notwendig. Das gilt ganz besonders für unseren Hinweis zur möglichen Haftung impfender Ärzte in Bezug auf Impfschäden, die sich durch eine ggf. unzureichende Qualität der Impfstoffe ergeben können.” Zudem erhebt er schwere Vorwürfe gegen das PEI.

Mit dem offenen Brief, den er im Laufe des Tages an 220.000 deutsche Arztpraxen und sämtliche Apotheken versandt hat, dürfte nun nahezu das gesamte Fachpublikum unmittelbar über die erheblichen Gefahren von Impfstoffen, die mit DNA stark verunreinigt sind, informiert sein.

Den an das PEI adressierten offenen Brief finden Sie auf https://corona-impfschaden-hilfe.de/wordpress/2023/12/18/PEI/

Pressemitteilung-MBV-warnt-Aerzte-und-Apotheken-vor-PEI-Versagen



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