Michael Mann kommentiert Gerichtsurteil

Michael Mann kommentiert auf seiner Facebookseite das Urteil des Obersten Gerichtshofs von British Columbia, Kanada, das am 22. August 2019 gegen ihn erging. Das Verfahren, in dem es nicht um wissenschaftlich unterschiedliche Standpunkte ging, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorgehensweise des Erfinders der Hockeystickkurve. Michael Mann hatte 2011 eine Klage gegen Tim Ball wegen einer aus seiner Sicht diffamierenden Äußerung angestrengt. Unter Anspielung auf die Ablehnung Manns, die Quelldaten und die Berechnungsmethode der Hockeystickkurve offen zu legen, sagte Ball: „Michael Mann vom Penn State sollte sich im Staatsgefängnis befinden, nicht im Penn State.“ (Penn State, Pennsylvania State University).

Mit seiner Replik bei Facebook erweist Mann seiner Glaubwürdigkeit keinen Dienst. Der kanadische Journalist Mark Steyn bezeichnet Michael Mann als Doctor Fraudpants (“Doktor Betrüger”). Steyn ist kein Unbekannter; sein 2006 veröffentlichtes Buch ⇒ America Alone war ein New-York-Times-Bestseller.

Verdrehte Weltsicht

Michael Mann sagt:


(Google Übersetzung)

  • Michael Mann stellt sich in seinem Kommentar bei Facebook selbst als Opfer dar (so mache er es immer, sagt Mark Steyn). Nicht Michael Mann ist in diesem Prozess das Opfer, sondern Tim Ball. Dies geht auch aus der Urteilsbegründung des Gerichts hervor, das die Klage Michael Manns aus Gründen der Gerechtigkeit abwies.
  • In dem Prozess ging es nicht um eine „Abweisung von Verleumdungsstreitigkeiten“, wie Mann sagt, sondern um den Vorwurf der Verschleppung des Verfahrens durch ihn, den Kläger Michael Mann.
  • Tim Ball hat den Prozess gewonnen. Die Klage Michael Manns wurde vom Obersten Gerichtshof British Columbia durch eine Entscheidung gegen Mann beendet.
  • Die Behauptung Manns, “die Abweisung bezog sich auf die angebliche Ausübung eines Ermessensspielraums des Gerichtshofs” gibt keinen Sinn, denn der Richter begründet, dass die Klage Michael Manns wegen der durch ihn selbst verschuldeten Verschleppung aus Gründen der Gerechtigkeit abgewiesen werden müsse.

Der Richter stellte fest: “Der Kläger scheint damit zufrieden gewesen zu sein, diese Angelegenheit einfach zum Erliegen zu bringen.” Dieses seit acht Jahren währende Verfahren habe Tim Ball “wie das Damoklesschwert über seinem Kopf hängen” gehabt. Es hätte, wäre es nach Mann gegangen, noch bis Januar 2021 dauern können.

Mark Steyn erläutert:”In Amerika erheben betrügerische Kläger routinemäßig Klagen, die sie, wie bei Mann in British Columbia, niemals vor Gericht bringen wollen, sondern es vorziehen, sie nur zu verlangsamen.”

Die Kosten des Verfahrens trägt Michael Mann

Grafik: Mark Steyn

Michael Mann, den Steyn als Verlierer bezeichnet, verkündet, dass er Dr. Balls Anwaltskosten nicht bezahlen werde. Der Journalist kommentiert: “Das mag stimmen, vorausgesetzt, er hat sich in einem anderen Land versteckt und weigert sich, anständig zu handeln.”

Grundgesetz

Die „Kosten“ in British Columbia umfassen nach Darstellung Steyns im Gegensatz zu bestimmten US-amerikanischen Gerichtsbarkeiten alle Belastungen, die bei der Auseinandersetzung mit einem Rechtsstreit entstehen, aufgeteilt in “Auszahlungen” (die Kosten für das Fotokopieren der Exponate usw.) und “Tarifpositionen”, die die Anwaltszeiten einschließen. Letztere würden nach einer Staffel von “Einheiten” bewertet, von sechzig Dollar pro Einheit bis zu 170 Dollar für “schwierigere” Fälle. Mark Steyn vermutet einen hohen Betrag: “Ich denke, angesichts des Urteils des Gerichtshofs, dass die langjährigen Verzögerungsmaßnahmen von Manns Verhalten sicherlich in die Kategorie “schwierig” eingeordnet werden.”

“Das heißt, es ist vorbei und Mann hat verloren”, sagt Steyn. Tim Ball könne in den nächsten dreißig Jahren an jedem Tag der Woche erklären, dass Mann ins Staatsgefängnis gehört – weil über diese entscheidende Rechtsfrage entschieden wurde und Mann unterlag.

Unwahrheit

Michael Mann behauptet auf Facebook: “Als Ball seinen Antrag auf Verspätung stützte, erklärte er der Welt, er wolle kein Urteil über die wirklichen Streitfragen in der Klage fällen.” Das ist, folgt man dem Protokoll des Gerichts, eine Unwahrheit. Der Richter Christopher Giaschi folgte dem Antrag Tim Balls, Michael Manns Klage gegen ihn aus dem Jahr 2011 wegen Verschleppung des Prozesses abzuweisen. Giaschi erklärte in der Urteilsbegründung: “Es geht nicht um ein Urteil über “dramatisch unterschiedliche Ansichten zum Klimawandel.” Anders als Mann behauptet, ging es dem Gericht nicht um eine Entscheidung über unterschiedliche wissenschaftliche Standpunkte.

Sollte Tim Ball aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der ersten Reihe zur Aufklärung des möglicherweise größten Lügenkonstrukts des Jahrhunderts stehen können, werden die Debatten darüber dennoch weiter gehen. Denn der Beweis, dass CO2 für die gegenwärtige Phase der Erderwärmung verantwortlich ist, kann von Klima-Modellierern wie Michael Mann nicht erbracht werden.

Die Hauptforderung von Wissenschaftlern, Michael Mann möge seine Berechnungsmethoden vorlegen, hat der Paläoklimatologe bis heute nicht erfüllt.

Titelfoto: andretusch, pixabay


Nachträge

21.09.2019
Correctiv mit einem seltsamen Fazit zum Gerichtsurteil gegen Michael Mann: “Unsere Bewertung: Falsch. Es gab keinen Prozess und somit kein Gerichtsurteil gegen den Klimatologen Michael Mann. Das Verfahren wurde wegen Verzögerung eingestellt. (von Alice Echtermann, 20. September 2019)
In seinem Faktencheck verbreitet Correctiv eine Falschmeldung. Über den Verein EIKE heißt es: “Der Achgut-Text wurde auch wortgleich auf der Webseite Eike-Klima-Energie veröffentlicht, die den menschlichen Einfluss auf den Klimawandel leugnet.” Unter dem von Correctiv angegebenen Link lässt sich bei EIKE der folgende Satz finden: “Ein anthropogener Klimaeinfluss des beschriebenen Ausmaßes kann in Wirklichkeit nirgendwo festgestellt werden. Wir haben es hier ganz offensichtlich mit einer maßlos übertriebenen Aussage zu tun, die von vorn herein in der Absicht des IPCC gelegen hat.” Es geht um Übertreibungen nicht um die gänzliche Ablehnung menschlichen Einflusses.

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