Nur knapp drei Stunden dauerte der Verhandlungstag am 8. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Danach hatten die Richter keinen Zweifel mehr: Die Datenlage zu Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung lassen zu wünschen übrig. Auch das Gericht geht nun von einer Untererfassung aus.