Soldaten-Prozess in Leipzig: Gericht urteilt zu Gunsten der Beklagten

Die Rechtsanwälte der beiden Offiziere der Bundeswehr, teilen mit:

“Wir hatten kaum zu hoffen gewagt und behielten am Ende leider (wieder einmal) recht. Trotz eindeutiger Beweislage über nachgewiesene, schwerwiegende Impfschäden und einer Unwirksamkeit der covid 19-Vakzine als Impfstoffe – trotz der mehrfachen Rüge des Gerichts an die Beklagte, valides Datenmaterial beizubringen (was diese nicht tat), schloss sich das Gericht am, nunmehr 5. Verhandlungstag, der Rechtsauffassung der Beklagten an und wies die Klage zweier Bundeswehroffiziere, welche gegen die Aufnahme der Covid-Impfung in das Impfschema der Bundeswehr geklagt hatten, zurück.”

Zum Hintergrund

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen zwei Offiziere der Bundeswehr gegen die Aufnahme der sogenannten Covid-Impfung in das Impf-Schema der Bundeswehr. Einer der Prozessbevollmächtigten ist der Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Martin Schwab.

Der Prozess, der am 02. Mai 2022 begonnen hatte und eigentlich nur für einen Prozesstag angesetzt war, ging am 6. Juli in die vierte Runde. Laut dem Anwälte-Team hatte das Gericht vor allen Dingen eine zu dünne Datenlage angerügt und die Parteien aufgefordert, valide Daten beizubringen. Der Vertreter der Beschwerdeführers hatte zuletzt zwei Schriftsätze mit hunderten Beweisen für schwerwiegende Impfschäden eingereicht. Die Basisdemokratische Partei Deutschlands berichtete darüber.

Schriftsätze

Die Anwälte berichten bei Facebook, dass sie die folgenden Texte erstellt und beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht:

Zunächst ein kurzer Schriftsatz vom 29.6.2022 mit einer umso umfangreicheren Anlage – ein 80-seitiges Dossier zu ausgewählten Fallberichten zur Wirkung der C-Spritzen. Mit eindrucksvollen Bildern, mit Originalzitaten aus den jeweiligen Studientexten und mit der Erläuterung medizinischer Fachbegriffe.

Hier sämtliche Links: https://www.anwalt-schmitz.eu/soldaten-gegen-impfpflicht/

Schriftsätze von Prof. Dr. Martin Schwab

Am 6.7.2022 ging es in Leipzig um die Beweisaufnahme über die Statistik in den PEI-Sicherheitsberichten und über die Chargenprüfung.

Am 7.7.2022 erfolgte das Urteil.


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