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Bundesgesundheitsminister Spahn hat das Gesetz für die Einführung einer elektronischen Patientenakte auf den Weg gebracht. Der Entwurf sei in die Ressortabstimmung gegangen und solle im Frühjahr vom Kabinett beschlossen werden, hieß es aus Regierungskreisen. Die Digitalisierung der Daten werde die Gesundheitsversorgung verbessern und die Kommunikation erleichtern, so Spahn. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenaufnahmen sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder oder das Zahn-Bonusheft in die elektronische Akte aufgenommen werden können. Jeder Patient soll aber selbst darüber entscheiden dürfen.