Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Steinmeier

“Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen”, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Weil diese Äußerung als Volksverhetzung nach §139 StGB geahndet werden müsse, haben Mitglieder der Bürgerinitiative Gemeinwohllobby Strafantrag bei der Generalbundesanwaltschaft gestellt.

Ihr Standpunkt lautet: “Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze.”

Wer sich an dem Strafantrag beteiligen will, kann sich das folgende Dokument herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und bitte per Post nach Karlsruhe schicken: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/02/Steinmeier-Strafantrag.pdf

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