Verfahren des Bundesamtes für Justiz gegen X/Twitter wurde eingestellt

X/Twitter muss in Deutschland nicht gegen “Hetzer” vorgehen.

Die Behörde hat erkannt, dass ihre Rechtsgrundlage nichts taugt, weil X seinen Firmensitz in Irland hat, das NetzDG aber nur für Unternehmen gilt, die in Deutschland oder außerhalb der EU sitzen. Folglich wurden die Verfahren eingestellt.

Das Bundesamt für Justiz hatte die Absicht, die sozialen Netzwerke und IT-Firmen dazu zu zwingen, kritische Inhalte zu löschen. Andernfalls drohten ihnen staatliche Bußgelder. Grundlage für den Vorstoß des Bundesamts für Justiz war das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Unter anderem kritisierte auch der Deutsche Journalisten Verband diesen Versuch als “eine Auslieferung des Grundrechts der Presse- und Meinungsfreiheit an kommerzielle Unternehmen.”

DJV: “Die Folge wurde schon in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes sichtbar: Twitter sperrte den Account der Satirezeitschrift Titanic, um so Bußgelder zu vermeiden. Wir vom DJV forderten unmittelbar danach den Bundestag auf, das vermurkste Gesetz einzukassieren – was nicht geschah.”

Glücklich scheint der DJV über den Rückzieher nicht zu sein: “Trolle und Hetzer sind auf den Plattformen unterwegs – nicht nur in X, aber auch dort. Und Musk hat ausdrücklich diejenigen nach X eingeladen, die von den Twitter-Verantwortlichen geblockt wurden. Was heißt das für die sozialen Netzwerke? Im Klartext brauchen sie sich nicht mehr um den deutschen Gesetzgeber zu scheren. Gegenüber dem Hass im Netz hat er sich als Papiertiger entpuppt.”

https://www.djv.de/startseite/service/blogs-und-intranet/djv-blog/detail/news-sechs-jahre-murks

https://www.t-online.de/digital/netzpolitik/id_100309746/twitter-bussgeldverfahren-beim-bundesamt-fuer-justiz-scheitern.html

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