Das Verwaltungsgericht in Wien erklärt den PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik als ungeeignet. Es beruft sich auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation. Damit ist
indirekt der gesamten Corona-Politik in Österreich, welche auf diesem Test beruht, eine Absage erteilt.
Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021 (Die Begründung liegt uns noch nicht vor.)
Das Urteil schließt damit an die Urteile des Verfassungsgerichtshofes an, sowie an die eines italienischen Verwaltungsgerichtes, deutsche Amtsgerichte oder das berühmt geworden Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichtes.