Warnschuss – Denunziation mit Folgen

Eine Anwohnerin beobachtet vier Jugendliche und Spaziergänger, die sich bei der Burgruine Ramschwag in Nenzing aufhalten. Sie ruft die Polizei, die rückt an und begibt sich auf den COVID-19 Kontrollgang. Ein Beamter feuert mehrere Schüsse in die Luft ab. Die Spaziergänger deuten diese Schüsse als Warnschüsse, die ihnen gegolten hätten.

Der Vorfall ereignete sich am 20. März. OFR berichtet am 19.04.2020, dass die Spaziergänger eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht haben.

Ähnlich lautet die Darstellung des Ereignisses in “Vorarlberg Online”. Danach hat ein Polizist im “Corona-Einsatz” drei Schüsse aus seiner Dienstpistole abgefeuert. Drei Spaziergänger hätten die Polizeischüsse als Warnschüsse gedeutet, die auch ihnen gegolten hätten. Vier Polizisten seien dann auf sie zugekommen und hätten sie verwarnt: Beim nächsten Mal werde eine Strafe von jeweils zumindest 1400 Euro fällig, wenn der Sicherheitsabstand zur anderen Fußgängergruppe nicht gewahrt werde. Die abgefeuerten Schüsse hätten die Polizisten nicht kommentiert, so der Anwalt Patrick Beichl, der hat für die drei Oberländer ges­tern am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht schriftlich eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht. Damit sollen, so die Beschwerdeführer, der Waffengebrauch für rechtswidrig erklärt und die Anwaltskosten ersetzt werden. Die Abgabe von drei gefährlichen Warnschüssen „grenzt an Wahnsinn, war absurd und vor allem absolut unzulässig“, schreibt der Feldkircher Rechtsanwalt in der Beschwerde.

Sachverhalt aus der Sicht des Rechtsanwalts Patrick Beichl

Rechtsanwalt Patrick Beichl schreibt auf seiner Facebook-Seite: “Warn- oder Signalschüsse dürfen nur in bestimmten Fällen abgegeben werden, das Schlagwort ist hier “Verhältnismäßigkeit”. Ein Blick ins Waffengebrauchsgesetz hilft hier enorm weiter. Im konkreten Fall gilt (und zwar ohne jeglichen Zweifel!), dass das Ausüben unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, zu dem auch die Abgabe von Warn- und Signalschüssen zählen, rechtswidrig und absolut unzulässig war.”

Die Politik appelliere völlig zu Recht gebetsmühlenartig an die Vernunft und die Eigenverantwortung der Bevölkerung, fährt er fort. “Das sollte nach meiner tiefen Überzeugung auch für die Polizistinnen und Polizisten gelten.” Von dem Polizisten, den er namentlich anspricht, erwartet Beichl, dass er eine entsprechende Entschuldigung ausspricht.

Seine Leser erinnert Patrick Beichl daran, dass “es derzeit nicht nur unklug, sondern unter Umständen auch gefährlich (insbesondere für vulnerable Personengruppen) ist, wenn man sich mit nicht-haushaltszugehörigen Menschen trifft. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, ist dies an öffentlichen Orten aktuell auch verboten. Die Polizei hat die Order, bei Verstößen streng durchzugreifen.”

Der Umstand, dass in Nenzig nicht nur im übertragenen, sondern tatsächlich im wörtlichen Sinne über das Ziel hinausgeschossen worden ist, mache ihn fassungslos. Aus der Sicht von Patrick Beichl hat sich Folgendes zugetragen:

“A und B, ein in einem Haushalt lebendes Paar, haben sich wenige Tage nach Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetztes mit C, Schwester der A, getroffen, um einen Spaziergang zu machen. Am Ziel angekommen, ließen sie sich auf Bänken nieder, plauderten miteinander und tranken gemütlich ein Bier (stets übrigens mit entsprechendem Mindestabstand). Vier Polizisten einer nahen Polizeiinspektion, die offensichtlich alarmiert worden ist, näherten sich der Gruppe heimlich, indem sie durch den angrenzenden Wald schlichen. Die Polizisten hätten sich bei der dreiköpfigen Gruppe (freundlich) erkundigen können, um wen es sich bei den drei Personen handelt und in weiterer Folge – im Falle eines Verstoßes gegen Gesetze/Verordnungen – unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Mindestabstandes eine Verwarnung oder eine Strafe aussprechen können. Diese Vorgehensweise war den Beamten aber scheinbar zu unspektakulär.

Stattdessen feuerte zumindest einer der Beamten – noch immer sichtgeschützt durch Bäume und Sträucher – drei Warnschüsse(!) ab und gaben sich erst im Anschluss daran zu erkennen, um mit A, B und C zu sprechen – alle drei eingeschüchtert und völlig perplex.

Nachdem die Beamten, die mittlerweile wieder etwas zur Räson gekommen sein dürften, im Anschluss die Daten der 3er-Gruppe sowie den Sachverhalt aufgenommen hatten, sprachen sie (mit dem Hinweis, dass derartige Verstöße beim nächsten Mal mit einer Geldstrafe von jeweils zumindest EUR 1.400,- geahndet werden würde) eine Verwarnung aus und verabschiedeten sich. Die Frage von A, weshalb geschossen worden sei, quittierten die Beamten im Übrigen mit einem Lachen.

Leute, so geht das nicht. Die Maßnahmenbeschwerde gegen dieses rechtswidrige Ausüben unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ist unterwegs.

Die Erklärung der Polizei, die heute in den VN und der NEUEN zu lesen ist, ist vollkommener Schwachsinn und entspricht diese Schilderung nicht der Wahrheit. Niemand ist geflüchtet und niemand wurde verfolgt. Auch die Batterie des Polizeifunks war nicht leer. Diese Schilderung ist zwar durchaus kreativ, letztlich aber frei erfunden. Sehr eigenartig übrigens, dass in der Anzeige der Polizei, die mir natürlich vorliegt, nichts dergleichen zu finden ist. Der Sachverhalt wurde in der Anzeige völlig anders wiedergegeben. Ein Schelm, wer Böses denkt. Und: Nenzing war damals noch nicht unter Quarantäne gestellt.

Recht hat der Polizeisprecher Fitz nur mit einem Satz: Über die Maßnahmenbeschwerde, die ich bereits eingebracht habe, wird das Landesverwaltungsgericht entscheiden. https://www.facebook.com/Medizinrechtler/posts/221322802641745″

Elke W. kommentiert: “Wird immer besser. Hab’ auch schon genug beim Einkaufen erlebt und gehört, wie die Polizei und Security vorgehen, wenn du “nicht gehorchst”.

Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. März wurden in Österreich rund 30.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet.


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Titelfoto: gsibergerin, pixabay

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