Gegen den Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke sprechen keine juristischen Gründe. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Ruhr-Universität Bochum. Warum sieht die Bundesregierung das anders?
Darin widersprechen die Professoren Johann-Christian Pielow und Tobias Leidinger den Einschätzungen des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums.
Die gutachterliche Stellungnahme hat das Institut für Berg- und Energierecht im Auftrag des Wirtschaftsrates der CDU erstellt. Sie liegt WELT AM SONNTAG vor.