Zehn schwerwiegende Probleme hat ein internationales Konsortium von Biowissenschaftlern in der Veröffentlichung “Nachweis des neuartigen Coronavirus 2019 (nCoV) durch Echtzeit-RT-PCR“ in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Eurosurveillance festgestellt. Der Artikel wurde unter anderem von Victor M. Corman, Abteilungsleiter im “Drosten Labor”, und Christian Drosten (“Corman-Drosten-Papier”) verfasst und am 23. Januar 2020 in Eurosurveillance veröffentlicht. Ein internationales Konsortium von Biowissenschaftlern hat die wissenschaftliche Fachzeitschrift Eurosurveillance jetzt aufgefordert, das Corman-Drosten-Papier zurückzunehmen.
Die Begründung der Biowissenschaftler lautet: In der Veröffentlichung präsentieren die Autoren einen diagnostischen Workflow und ein RT-qPCR-Protokoll zum Nachweis und zur Diagnose von 2019-nCoV (jetzt als SARS-CoV-2 bekannt), von denen sie behaupten, dass sie validiert, sowie eine robuste Diagnosemethode für den Einsatz in Laborumgebungen im öffentlichen Gesundheitswesen seien.
Zehn schwerwiegende Probleme im Corman-Drosten-Papier
Die Biowissenschaftler fanden zehn schwerwiegende Probleme in dem Corman-Drosten-Papier, die sie in Abschnitten genauer beschreiben und erläutern.
Das erste und wichtigste Problem sei, dass das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 auf in silico (theoretischen) Sequenzen basiert, die von einem Labor in China geliefert wurden. Zu diesem Zeitpunkt hätten den Autoren weder Kontrollmaterial für infektiöses (“lebendes”) oder inaktiviertes SARS-CoV-2 noch isolierte genomische RNA des Virus zur Verfügung gestanden. Bisher sei von der Autorschaft keine Validierung basierend auf isolierten SARS-CoV-2-Viren oder deren RNA in voller Länge durchgeführt würden. Die Absicht von Corman, Drosten et al. habe gelautet: “Wir wollten robuste Diagnosemethoden für den Einsatz in Laborumgebungen des öffentlichen Gesundheitswesens entwickeln und einsetzen, ohne dass Virenmaterial verfügbar ist.”
Diese Ziele seien nicht erreichbar, ohne dass tatsächlich Virenmaterial zur Verfügung steht (z. B. zur Bestimmung der infektiösen Viruslast), erwidern die Biowissenschaftler. “Die Bestimmung der kritischen Viruslast ist eine obligatorische Information, und es liegt in der Verantwortung von Christian Drosten, diese Experimente durchzuführen und die entscheidenden Daten bereitzustellen.”
Eine seltsame Begebenheit
Das Manuskript wurde zwei Tage vor der Veröffentlichung am 21. Januar 2020 eingereicht. Laut BBC News und Google Statistics habe es am 21. Januar 2020 weltweit 6 Todesfälle gegeben. In dem Corman-Drosten-Papier heißt es jedoch: “Der anhaltende Ausbruch des kürzlich aufgetretenen neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) stellt eine Herausforderung für Laboratorien im Bereich der öffentlichen Gesundheit dar, da Virusisolate nicht verfügbar sind, während es zunehmend Hinweise darauf gibt, dass der Ausbruch weiter verbreitet ist als Anfangs gedacht, und internationale Verbreitung durch Reisende findet bereits statt.“
Den Biowissenschaftler stellt sich die Frage: “Warum nahmen die Autoren eine Herausforderung für die Laboratorien für öffentliche Gesundheit an, obwohl es zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Beweise dafür gab, dass der Ausbruch weiter verbreitet war als ursprünglich angenommen?”
Bemerkenswert ist für das Konsortium weiterhin, dass das Corman-Drosten-Papier nicht von Experten begutachtet wurde. Ins Zwielicht gerät das Papier nicht zuletzt dadurch, dass zwei seiner Autoren, Christian Drosten und Chantal Reusken, ebenfalls Mitglieder der Redaktion der Zeitschrift Eurosurveillance sind. Für die Biowissenschaftler steht fest: “Daher besteht ein schwerwiegender Interessenkonflikt, der den Verdacht verstärkt, dass das Papier nicht von Experten begutachtet wurde. Es scheint, dass die schnelle Veröffentlichung einfach deshalb möglich war, weil die Autoren auch Teil der Redaktion von Eurosurveillance waren. Diese Praxis wird als Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Integrität eingestuft.”
Ein Fall für die Gerichte
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Robert Koch-Institut unter der Leitung von Lothar Wieler empfehlen die “Drosten PCR-Tests”. Das Corman-Drosten-Papier erhielt dadurch eine Schlüsselfunktion für die nach seiner Veröffentlichung folgenden weltweiten politischen Maßnahmen. Die Biowissenschaftler verweisen auf die Folgen: “Wir sind mit strengen Sperren konfrontiert, die das Leben und den Lebensunterhalt vieler Menschen zerstört haben, den eingeschränkten Zugang zu Bildung und diese von Regierungen auf der ganzen Welt auferlegten Beschränkungen sind ein direkter Angriff auf die Grundrechte der Menschen und ihre persönlichen Freiheiten, was im globalen Maßstab zu Kollateralschäden für ganze Volkswirtschaften führt.” Wer trägt die Verantwortung für die gesellschaftlichen Folgen?
Die Frage, wer für die Folgeschäden der Coronamaßnahmen verantwortlich ist, beantworter Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich in einem Interview mit der Fuldaer Zeitung: “Wir wollen die Personen in die Pflicht nehmen – zivil- und strafrechtlich –, die in jedem Fall verantwortlich sind. Wir fangen da an, wo wir sicher Erfolg haben werden.”
Verklagt werden laut Füllmich diejenigen, die behaupten, der PCR-Test erkenne Infektionen. Das sind vor allem der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten und Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. “Die beiden stellten zwei falsche Behauptungen auf: Sie sagen, es gebe asymptomatische Infektionen – also Menschen ohne Krankheitszeichen könnten das Virus verbreiten –, und die Infektion könne über PCR-Tests festgestellt werden. Die Menschen, die diese Falschbehauptungen verbreiteten, haften dafür. Wir werden vor Gericht auch beweisen, dass die PCR-Tests nicht geeignet sind, um eine Infektion nachzuweisen.” “Wenn wir den Herren Drosten und Wieler vor Gericht nachweisen, dass sie vorsätzlich gelogen haben, dann liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach Paragraph 826 BGB vor.”
Im Visier der Klagen stehen aber auch die Politiker, die sich auf Drostens und Wielers Rat verlassen haben, sagt Füllmich. Die Politik habe dem Rat zum Lockdown von Drosten und Wieler vertraut. Auf den Einwand der Fuldaer Zeitung: “Selbst wenn der Rat von Drosten und Wieler falsch wäre, sind sie doch nicht verantwortlich für den Lockdown”, antwortet Reiner Füllmich: “Vor Gericht werden wir fragen, warum die Politik nicht auch andere Experten gehört hat – etwa den Nobelpreisträger und Stanford-Professor John Ioannidis: Ihm zufolge ist das Virus viel weniger gefährlich, als es Drosten und das RKI behaupten. Er hat errechnet, dass 0,14 Prozent der Corona-Kranken sterben. Damit ist das Coronavirus nicht gefährlicher als eine Grippe. Wir wollen die Personen in die Pflicht nehmen – zivil- und strafrechtlich –, die in jedem Fall verantwortlich sind. Wir fangen da an, wo wir sicher Erfolg haben werden.”
Kommentare zur Rücknahmeforderung der Biowissenschaftler
Ein ehemaliger Forscher in Molekulargenetik, HIV, Immunologie, der unter anderem mehrere Jahre am National Institutes of Health (NIH), eines der führenden medizinischen Forschungszentren der USA bzw. weltweit, gearbeitet hat, bedankt sich bei den Biowissenschaftlern für die Veröffentlichung. Sie stimme im Wesentlichen damit überein, was er die ganze Zeit gesagt habe.
Der Biochemiker Ortiz B. sagt, er sei schockiert über die Fakten und Umstände, die im Überprüfungspapier vorgelegt wurden. Ihm scheine klar, dass dieses Corman-Drosten-Papier sofort zurückgezogen werden sollte und nicht als Grundlage (und Referenz) für die PCR von SarsCov2 beim öffentlichen Screening verwendet werden sollte.
Der biopharmazeutische Wissenschaftler Willem E. kommentiert: “Wir haben den Betrug im Zusammenhang mit den PCR-Tests bereits vermutet. Dieser Brief zeigt, dass es sofort gestoppt werden sollte, die Praxis von groß angelegten Tests ohne korrektes Protokoll oder CE-Zertifikat. Wir vermuten auch, dass es spezifisch ist, da wir 100% auch für andere Krankheitserreger gefunden haben, nämlich den Aspergillus-Pilz, von dem bekannt ist, dass er eine Lungenentzündung verursacht.”
In einem weiteren Kommentar erklärt ein Leser: Wenn die Fachzeitschrift das Corman-Drosten-Papier nicht zurückziehen sollte, sei das vielleicht nicht so schlimm, “weil es dort als lebendiges Beispiel dafür stehen bleibt, wie Wissenschaft pervertiert werden kann. Es könnte das Thema vieler zukünftiger Widerlegungen sein und Studenten der Molekularbiologen dienen, wie sie es nicht machen sollten.
Mechthild Fromme
11. Dezember 2020
5000 Freiwillige, die nach Tariflohn bezahlt werden, warten in NRW auf ihren Impfeinsatz. Bevor Sie sich impfen lassen, hören Sie vielleicht noch einmal, was RKI Chef Wieler über den CoVid Impfstoff zu sagen hat:
Nachtrag:
12. Januar 2021 – https://2020news.de/20-gegen-drosten-neues-kapitel-im-retraction-prozess/
Während die Welt weiterhin auf das Ergebnis der neuerlichen Begutachtung der Corman-Drosten-PCR-Test-Studie durch das Journal Eurosurveillance wartet, haben die 22 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am 27. November 2020 den Rückzugsantrag wegen massiver Fehler und Interessenkonflikte eingereicht hatten, nachgelegt: In einem Addendum zum Rückzugsantrag zeigen sie, dass auch unabhängige Forschungsgruppen (einige davon sogar mit Corman und/oder Drosten als Autor) wichtige Bedenken gegenüber dem ursprünglichen Manuskript und dem von der WHO verbreiteten PCR-Protokoll von Corman et al. vorgetragen haben.