Beobachtungen aus dem Revier

Corona-Krieg in Dortmund

Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) erließ am 12. Oktober eine Allgemeinverfügung für Dortmund “Zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des „Coronavirus“ SARS-CoV-2”. Unter anderem ordnete er eine Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum an.

  • In der Haupt-Fußgängerzone Westenhellweg bzw. Ostenhellweg ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen, ebenso:
  • in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Kulturveranstaltungen, bei Sportveranstaltungen, bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen,
  • innerhalb geschlossener Räume, auch am Sitzplatz, unabhängig davon, ob Personen zusammensitzen, ob die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind,
  • auf Märkten (z. B. Wochenmarkt, Trödel-/Flohmarkt) an den Marktständen und in den Gängen zwischen den einzelnen Marktständen,
  • in Freizeit- und Vergnügungsstätten, auf Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen

Die Pflicht gilt auch für Kinder ab Schuleintritt. Sie gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende, Kinder bis zum Schuleintritt, Personen, die aus medizinischen Gründen keine MundNase-Bedeckung tragen können. “Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist”.

Diese Allgemeinverfügung gilt seit dem 13. Oktober so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz für die Dauer von sieben zusammen-hängenden Tagen nach Bekanntgabe dieser Verfügung unter dem Wert von 35 liegt. Der aktuelle Inzidenzwert ist abrufbar unter folgendem Link:
www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html.

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden als Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 73 bis 75 IfSG verfolgt.

Zur Corona-Lage in Dortmund

Es sei notwendig, den Eintritt von weiteren SARS-CoV-2- Infektionen zu verzögern, um das Gesundheitswesen nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten, aber auch sonstige Krankheitsfälle bereit zu halten, lautet die Begründung für die Allgemeinverfügung. Droht tatsächlich eine Überlastung des Gesundheitssystems der 600.000 Einwohner großen Stadt Dortmund durch 24 Patienten, die derzeit im Krankenhaus behandelt werden, und vier intensivmedizinische Fälle, die aber keine Beatmungsfälle sind?

Aktuell sind in Dortmund 388 Menschen “infiziert”, 24 werden im Krankenhaus behandelt, vier intensivmedizinisch, beatmet wird niemand, berichtet radio91.2. Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Dortmund beträgt 2.406. Prozentual gesehen wurden bei 0,41 % der getesteten Personen Spuren des Virus SARS-CoV-2 gefunden. Ob die RNA-Fragmente zu einer Erkrankung geführt hätten oder ob sich andere Person hätten anstecken können, kann mit dem üblicherweise verwendeten PCR-Test nicht festgestellt werden. Der Nachweis auch des geringsten Fragments per PCR-Tests wird in der Statistik als “Infektion” gezählt. (“Der PCR-Test wird mit falschen Tatsachenbehauptungen betreffend Infektionen vermarktet”, erklärt Reiner Fuellmich https://www.youtube.com/watch?v=b5NsnjyWhqo, ab Min. 22.43)

Rechnet man die 14 Personen, die laut Statistik “im Zusammenhang mit Covid-19” starben, zu den 7 “SARS-CoV-2 infizierten Patienten, die aufgrund anderer Ursachen verstarben”, hinzu, ergibt dies – in Bezug auf die als infiziert gemeldeten Personen in Dortmund – eine Letalität von 0,87 %. In dieser Zahl sind nur die gemeldeten Fälle enthalten, nicht diejenigen, die symptomfrei waren oder nur geringe Beschwerden hatten und deshalb keinen Arzt aufsuchten. Würden sie berücksichtigt, würde sich die Sterblichkeitsrate entsprechend verringern. Da die Statistiken außerdem nicht zwischen denjenigen, bei denen Spuren des Virus nachgewiesen werden konnten und denjenigen erfassen, die ursächlich an dem Virus SARS-CoV-2 starben, dürfte die Sterblichkeitsrate sogar noch wesentlich niedriger liegen.

Würde man die Gesamtzahl aller Infizierten betrachten, und nicht nur die registrierten Fälle, könne man laut Christian Drosten in Deutschland von einer Sterblichkeit „im Bereich von einem Prozent oder sogar etwas mehr“ ausgehen, wenn das Virus die Bevölkerung durchlaufe, berichtet die FAZ.

Der Anteil der Verstorbenen steigt laut RKI ab 50 Jahren zunehmend an und liegt bei Personen über 80 Jahren häufig über 10%. Mit zunehmendem Alter nehmen auch die Krankheiten zu. Bei Erkrankten bis etwa 50 Jahren liegt die Sterblichkeitsrate unter 0,1%.

Es gibt in Dortmund keinen erkennbaren Grund für die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit.


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7-Tages-Inzidenz

Die Regierungschefs der deutschen Länder legten am 6. Mai 2020 einen Grenzwert fest, der es ermöglichte, eine Region zu einer „Region mit einer hohen Inzidenz“ (d. h. zu einem Risikogebiet) zu erklären, wenn es in ihr mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gegeben hat. In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt. Bund und Länder haben sich auf einheitlichere Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt.

Nach Regelungen des Landes NRW greift seit dem 7. Oktober die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO). Sie bestimmt, dass ab einer Inzidenz von 35 Fällen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen vorübergehend schärfere Regeln gelten. Städte und Kreise, die diese Inzidenz übersteigen, gelten als Risikogebiete.

Am 11. Oktober erklärt Dortmund in seiner Allgemeinverfügung, dass seit Anfang Oktober 2020 ein stetiger Anstieg der Infektionszahlen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund zu verzeichnen sei. Die 7-Tages-Inzidenz sei über den Wert von 35 gestiegen. Nach § 15a Abs. 2 CoronaSchVO sei es erforderlich, “weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen”.

Aufgrund der gemeldeten Zahlen (24 Personen werden derzeit im Krankenhaus behandelt, vier intensivmedizinisch, beatmet wird niemand, die Sterblichkeitsrate ist niedrig) scheint die Verfügung nicht gerechtfertigt zu sein. Die Inzidenzzahl des RKI ist ein statistischer Wert, der nicht zur Realität passt.

Die Ministerpräsidenten einigten sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 14. Oktober darauf, in Hotspots mit vielen Ansteckungen die Maskenpflicht zu verschärfen und Feiern noch stärker einzuschränken. Bundesweit sollen auf eine Region bezogen bei 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche Maßnahmen erfolgen. Liegt die sogenannte Inzidenz bei 50, sollen noch einmal schärfere Einschränkungen gelten.

Eingriff in die Grundrechte

Die Grundrechte sind auch in Dortmund nicht in Vergessenheit geraten, aber zweitrangig geworden. Bürgermeister Westphal sagt, dass die Schutzmaßnahme “durch ihre geringe Intensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen” stehe. Der Eingriff sei “grundsätzlich gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG gerechtfertigt”. Er begründet die angeordneten Maßnahmen mit dem möglichen Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Die Maßnahmen seien somit “insgesamt verhältnismäßig”. Das Interesse der Allgemeinheit an einer Verlangsamung der Verbreitung des Virus und dadurch der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems rechtfertigen aus seiner Sicht die getroffenen Einschränkungen und überwiegen die entgegenstehenden privaten oder gewerblichen Interessen.

Eine funktionierende Wirtschaft ist jedoch nicht weniger wichtig als ein funktionierendes Gesundheitssystem. Dadurch, dass die Coronapolitik virologische Aspekte des RKI verabsolutiert, verliert sie die Gesellschaft als Ganzes aus den Augen. Erwähnenswert ist vielleicht, dass im Bochumer Einkaufszentrum “Ruhr Park”, eines der größten Einkaufszentren im Ruhrgebiet, zwischen Dortmund und Bochum liegend, die Maskenpflicht im Freien aufgehoben ist.

Die Inzidenz ist ein Wert, der sich beliebig weiter nach unten anpassen lässt. Er kann auch als Vorwand dienen, um die Maßnahmen zu verschärfen und um die Eingriffe in die Grundrechte dauerhaft zu etablieren. Dass den “kreativen” Ideen zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems keine Grenzen gesetzt sind, zeigen zum Beispiel angeordnete Polizeikontrollen zur Überwachung des Privatlebens. Essen liefert in diesem Zusammenhang ein besonders originelles Beispiel. Die Stadt zeigt, wie in einer durch die Politik inszenierten Krise auch die Denunziation gedeiht.

https://www.facebook.com/kubicki.wolfgang/posts/4059928750690871

(“Ja, diese Krise weckt unsere tiefsten Ängste. Aber sie ruft auch das Beste in uns hervor!”, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, möglicherweise die Realität verkennend).

Ohne zeitliche Beschränkung

Bemerkenswert ist, dass in der Dortmunder Allgemeinverfügung nicht nur von dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Rede ist, sondern allgemein von Coronaviren.

“Bei einer Coronavirus-Infektion handelt es sich um eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 2 Nr. 3 IfSG.”

Sollten tatsächlich Coronaviren und nicht der spezielle Typ SARS-CoV-2 gemeint sein, wäre dies ein Hinweis, dass ohne zeitliche Begrenzung auch in Zukunft mit Eingriffen in das private und öffentliche Leben zu rechnen ist. Coronaviren sind schon seit den 1960er Jahren bekannt. Mit den Krankheiten, die sie auslösen, hatten wir Menschen uns arrangiert, sagt das HZI (Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung). Möglicherweise erhalten sie jetzt, im Zuge der Maßnahmen gegen SARS-CoV-2, eine neue Bedeutung. Da zur Familie der Coronaviren eine ganze Reihe unterschiedlichster Krankheitserreger gehören und etwa ein Drittel der typischen „Erkältungen“ auf das Konto dieser größten der RNA-Viren gehen und auch den einen oder anderen „Durchfall“ verursachen, können sie in Zukunft weitreichende Maßnahmen begründen.

Im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019 starben in Dortmund jährlich 6.946 Menschen. Bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl in diesem Zeitraum betrug die Sterblichkeitsrate 1,18 %. Anfang 2021 werden wir wissen, ob sich die Sterblichkeitsrate in Dortmund signifikant von der der Vorjahre unterscheiden wird.

Sie wird sich nicht unterscheiden. Denn wir kennen die Antwort: Der fürsorgliche Bürgermeister hat den Anstieg der Corona-Todesfälle verhindert.

https://www.dortmund.de/media/p/statistik/pdf_statistik/bevoelkerung/02_04_Bevoelkerungsbewegung.pdf

Keine Allgemeinverfügung ohne Kontrolle

Welche Art der Kontrolle schwebt dem Sozialdemokraten Westphal vor? Polizei? Security in den Hochschulen? Aufruf zur Denunziation (Beispiel Essen)? Oder Aufrüstung mit Drohnen zur Überwachung von Regelverstößen?

https://www.facebook.com/Ruhrkultour/posts/3364676856982741

Titelfoto: asundermeier, pixabay

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