Stefan Homburg: “Der Familienrichter wollte Kinder vor dem Maskenzwang schützen. Dafür büßt er nun mit zwei Jahren Haft auf Bewährung, Entlassung und Verlust seiner Pension. Eine Schande für den Rechtsstaat. Der für mich wichtigste Satz des Urteils lautet: „Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.” Genau so war es.
Das Gericht stellt das Staatswohl über das Kindeswohl. Die Richter haben das Urteil zu einem Zeitpunkt gesprochen, da aufgrund des #RKILeaks allen klar war, dass der Maskenzwang nicht auf medizinischer Evidenz beruhte, sondern auf Machtwahn, Sadismus und dem Bestreben, die Pharmaumsätze zu fördern. Quelle: https://bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024222.html
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