Beobachtungen aus dem Revier

Appell an 76.000 Hausärzte: Warnung vor DNA-Kontamination der Covid-19-mRNA-Impfstoffe

In einer konzertierten Aktion mit mehreren ärztlichen Kooperationspartnern hat der Medizinische Behandlungsverbund (MBV), eine Kooperation von Ärzten, insgesamt 76.000 Hausarzt-Praxen darüber schriftlich informiert, dass die mRNA-Impfstoffe neben der erwünschten modRNA auch produktionstechnisch bedingte DNA-Kontaminationen enthalten – und zwar ein Vielfaches des erlaubten Grenzwertes.

Der MBV bittet die Hausärzte, Rückstellproben einzulagern und entsprechend untersuchen zu lassen, weil sich Versprechen über die Sicherheit des Impfstoffes nachweislich als falsch erwiesen haben.

Der MBV zieht mit seinem Aufruf zur aktiven Mithilfe der Hausärzte Konsequenzen aus dem, was bisher bekannt ist:

Die mit DNA-Verunreinigungen verbundenen Sicherheitsrisiken sind aktuell nicht konkret abschätzbar. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit, hat diesen Punkt nicht geprüft, wie es selbst mitteilte.

Der Bundesgesundheitsminister als Dienstherr des PEI gab sich zu diesem Thema am 29.11.2023 im Bundestag vollständig ahnungslos, siehe hierzu die Berichterstattung unter www.nius.de/Corona/minister-ahnungslos-lauterbach-ist-die-impfstoffsicherheit-total-egal/dec21f2a-b833-49e1-a69a-13660f77a653.

Ärzte sind alarmiert

Auch der Verein Ärztinnen und Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) ist alarmiert. Er spricht von einer „Totalverweigerung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es geht um Befunde gleich mehrerer unabhängig voneinander arbeitender Wissenschaftler, die die DNA-Verunreinigungen bestätigt haben.

Gegenstand der Zulassungsstudien war ein mittels qPCR-hergestellter Impfstoff. Für die Massenproduktion kam dann aber ein deutlich günstigeres Verfahren zur Herstellung der mRNA mittels DNA-Plasmiden zum Einsatz, siehe www.n-tv.de/wirtschaft/Biontech-kuendigt-eigene-Plasmid-Herstellung-an-article23889317.html.

Der MBV fühlt sich fatal an die Zweiklassen-Medizin beim Schweinegrippe-Impfstoff erinnert. Der tatsächlich verimpfte Pfizer-Impfstoff wurde nie richtig getestet, siehe hierzu die Berichterstattung unter https://www.nius.de/Corona/zwei-produktionsverfahren-verimpfter-pfizer-Impfstoff-wurde-nie-getestet/977f6321-b903-4a7d-b2a4-9f97f085187d.

Namhafte Medizinrechtler verweisen darauf, dass die für die Bevölkerung hergestellten mRNA-Impfstoffe angesichts des andersartigen Herstellungsprozesses und ihrer von den Zulassungsstudien abweichenden Zusammensetzung über keine gültige Zulassung verfügen könnten.

Dies wiederum hätte weitreichende haftungsrechtliche Folgen, da eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht möglich war. Wie groß das Vertrauen in die mRNA-Technologie als Technik der Zukunft noch ist, lässt sich im Übrigen an den Aktienkursen der Impfstoffhersteller ablesen: Seit Monaten sehen die Charts aus wie ein Flugzeug im Landeanflug. 

Unter der Aktion #LauterDNAimStoff hat ÄFI eine Mitmach-Aktion für alle Bürger ins Leben gerufen, siehe https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/PDF/Musterbrief_BMG_DNA_Verunreinigung.pdf. Der MBV unterstützt diese Aktion ausdrücklich. Er bittet alle Bürger, Auskunft von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu diesem Thema einzufordern und den behandelnden Arzt auf das Thema anzusprechen und um Aufklärung bitten. 

Es gab 2 Herstellungsverfahren für die Impfstoffe

Interview von Paul Schreier, dem Herausgeber von Multipolar mit dem Mediziner Florian Schilling. (16.11.2023)

Eine Zusammenfassung der Sendung von Radio München.

👉 Es gab 2 Herstellungsverfahren für die Impfstoffe. Die erste Variante wurde für das Zulassungsverfahren verwendet, die 2. – mit Bakterien verseuchte und nicht getestete – an die Bevölkerung verspritzt.

👉 Als heraus kam dass die erste Ladung 45 % Müll enthielt, wurden die Verträge einfach nachträglich angepasst.

👉 Der EMA war es bekannt – man wollte den Herstellern keine großen Testreihen mehr zumuten.

https://www.zaavv.com/de-de/news/84-ich-will-meine-berichterstattung-2

Maßgeblich für die medizinische Forschung ist der Nutzen für den Patienten

Um alle Menschen zukünftig vor medizinischen Experimenten zu schützen, lautet die Kernbotschaft des Nürnberger Kodex: Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.

Der Nürnberger Kodex wirkt bis heute in den ethischen Erklärungen des Weltärztebundes und im Genfer Ärztegelöbnis von 1948, in dem Internationale Kodex medizinischer Ethik von 1949 und schließlich in der Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 1964 nach. Sie stimmen in der Intention mit dem Nürnberger Kodex weitgehend überein.

Dessen beherrschende Grundsätze sind:

Maßgeblich für die medizinische Forschung ist der Nutzen für den Patienten. Jeder Patient/Proband muss vom beteiligten Arzt umfassend aufgeklärt werden. Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.”

Der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) setzte sich am 27. August 2021 über den Nürnberger Kodex hinweg.

Kaum jemand hat die Injektion gegen COVID-19 besser umschrieben als der heute amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er hat Menschen, die sich die Injektion gegen COVID-19 haben geben lassen, dazu aufgerufen, Ungeimpfte von der Impfung zu überzeugen. “Überzeugt eure Liebsten, überzeugt die Freunde am Stammtisch, überzeugt den Sportverein, überzeugt die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb”, sagte Scholz am 27. August 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Berlin. Er sagte:

“Wir alle waren gerne eure Versuchskaninchen – bei uns ist das mit der Impfung gut gegangen, jetzt bitte macht es auch.”

Es ist nicht gut gegangen, wie man weiß.

Titelbild: u_7je6tzfl9s, pixabay


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