Das Bundeskanzleramt wollte seine Kurzprotokolle geheim halten. Es muss seine Protokolle zu den Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Bundeskanzleramt wollte seine Kurzprotokolle geheim halten. Es muss seine Protokolle zu den Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.