Sollte in wenigen Tagen der Bundestag tatsächlich einen Gesetzentwurf zur Seuchenbekämpfung verabschieden, der den irreführenden Titel “zum Schutz der Bevölkerung” enthält, können Grundrechte Einzelner oder bestimmter Bevölkerungsgruppen gezielt und effektiv außer Kraft gesetzt werden.
Mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll insbesondere der Immunitätsausweis als eine Neuerung in der Seuchenbekämpfung eingeführt werden. Er soll als Nachweis dienen, dass man von einer Krankheit genesen ist und andere gegebenenfalls nicht mehr infizieren kann.
Schnell durchgepeitscht
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in der vorigen Woche eine Gesetzesnovelle im Kabinett verabschieden lassen, die am kommenden Donnerstag, 7. Mai 2020, möglichst schnell durch den Bundestag gepeitscht werden soll. Es geht dabei nicht um das Virus SARS-CoV-2 (COVID-19), denn der Höhepunkt der Infektionswelle ist längst überschritten. Einen Impfstoff gibt es möglicherweise erst in fünf Jahren – oder nie.
Dennoch erhielten die Regierungsparteien erhielten eine “Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD” vom Bundesgesundheitsministerium. Sie diene “für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.” In der Formulierungshilfe heißt es:
Jede Person soll zukünftig auf Verlangen eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach §22 oder ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann. Der Nachweis der Immunität gilt laut §22 nicht nur dem neuen Virus SARS-CoV-2, sondern für jede bestimmte übertragbare Krankheit. Dokumentiert werden “kann” (nicht “muss”) er durch eine Ärztin oder einen Arzt. Die Immunitätsdokumentation muss unter anderem “die Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Immunität festgestellt hat“, enthalten.
Indirekter Impfzwang
Alle Personen, die andere nicht mehr anstecken können, werden „von den Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen”, wie es im Entwurf heißt. Mit anderen Worten: Wer auf Verlangen keine Impf- oder Immunitätsdokumentation vorweisen kann, unterliegt den “Schutzmaßnahmen”. Die “Schutzmaßnahmen” dienen dem Schutz derjenigen, die immun sind. Der Widersinn fällt kaum jemandem auf. Denn wer immun ist, muss nicht geschützt werden. Die Bezeichnung “Schutzmaßnahmen” sind also ein Euphemismus, eine beschönigende Umschreibung für den Hausarrest, den Ausschluss von Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, vom Besuch des Kindergartens, der Schule oder Universität, für das Verbot der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Nicht-Aufnahme in einem Alten- oder Pflegeheim und das Betreten des Arbeitsplatzes.
Ein grüner Haken
App-Entwickler stellen sich bereits darauf ein, berichtet der Tagesspiegel. Sie werben mit der verlockenden Aussicht, dann wieder problemlos verreisen oder in ein Konzert gehen zu können. “Einfach den grünen Haken in der App vorzeigen – und Corona ist das Problem der anderen.”
Mit der grünen Hausnummer gibt es bereits Erfahrungen, wie sich der moderne “Judenstern” nutzen lässt. Eine grüne Hausnummer wird in einigen Kommunen bereits an brave Eigenheimbesitzer vergeben, die nicht nur nachhaltig bauen, sondern auch nachhaltig leben. Um die grüne Hausnummer an der eigenen Hausfront präsentieren zu können, werden Punkte zu verschiedenen Themenbereichen wie Gebäude, Verwendung von nachhaltigen und ökologischen Rohstoffen, Energie- und Wasserverbrauch, Begrünung und Grundstücksgestaltung vergeben. Aber damit ist es nicht genug. Punkte gibt es auch für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Engagement in sozialen oder ökologischen Vereinen, Institutionen (BUND, Caritas, Eine-Welt-Laden, Greenpeace, Lokale Agenda, NABU u.a.)
WHO warnt vor Immunitätsausweisen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor solchen Ausweisen und macht deutlich, dass eine Immunität bisher nicht medizinisch nachgewiesen werden könne.
Die Argumente der WHO zählen in diesem Fall offenbar nicht. Ein Immunitätsausweis könnte zur Eindämmung der Pandemie genau der falsche Anreiz sein, warnt die Weltgesundheitsorganisation. Die Menschen könnten annehmen, dass sie durch eine durchstandene Infektion immun seien und sich durch Unvorsichtigkeit erneut anstecken. Auch die Warnung, dass sich Menschen absichtlich anstecken, um so der Stigmatisierung als “Schutzbedürftiger” zu umgehen und in den Genuss der Vorteile eines Menschen mit Immunitätsausweis zu kommen, könnte dazu führen, sagt Kristiana Ludwig, dass sich Menschen absichtlich anstecken. Wenn das angebliche Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen, erreicht werden sollte, dann würde die bisherige Strategie dieses Ziel zunichte machen.
Gesundheitsminister Jens Spahn ist das Problem offenbar bewusst. Es handele sich um eine „vorsorgliche Regelung“, sagte er in einer Pressekonferenz. Aus diesem Grund geht die Warnungen der WHO auch ins Leere. Den Kontrollfetischisten geht es nicht um die Bekämpfung der gegenwärtigen Infektionswelle, sondern um die Vorbereitung auf alle möglichen zukünftigen Ereignisse, die nur durch den Aufbau eines Kontroll- und Überwachungssystems, wahrscheinlich nach chinesischem Vorbild, für die Regierung beherrschbar sein werden. Der Immunitätsausweis entspringt einem totalitären Gedankengut und ist ein wichtiger Schritt bei der Realisierung der “Großen Transformation”.
Nicht nur der Tagesspiegel weist darauf hin, dass die Bundesregierung dazu tendiert, den Infektionsschutz vor Grundrechte und Datenschutz zu stellen. Das Blatt ruft dazu auf: ” Im Fall des Immunitätsausweises muss es daher heißen: Stoppt ihn.” Aber wie, sagt es nicht.
Digitales Gesundheitszertifikat
Der Immunitätsstatus soll in naher Zukunft durch eine App abrufbar sein, die dann etwa bei der Arbeitsstelle, in Behörden oder am Flughafen vorgezeigt werden können. Vorübergehend ist sie offenbar auch in Papierform erlaubt.
Die Arbeiten an einem digitalen Gesundheitszertifikat laufen bereits im Hintergrund. Darüber hatte unter anderem auch netzpolitik.org informiert. Mit dem Verein „Digital Health Germany“ existieren bereits verschiedene Unternehmen, die technische Lösungen mittels Blockchain entwickeln. Ein digitaler Corona-Pass würde, so die Überlegung des Vereins, “ein unanfechtbares und damit verlässliches Testergebnis liefern”. COVID-19 erfordere die schnelle Umsetzung digitaler Strategien im Bereich eHealth weit schneller als zunächst gedacht. Er sei Teil eines “digitalen Tagebuchs”. Die Idee des Blockchains basiert darauf, dass eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen entsteht, „Blöcke“ genannt, die mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet sind.
Mit einem durch die Blockchain-Technik abgesicherten Coronavirus-Zertifikat sollen die getesteten Personen schneller wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sagt „Digital Health Germany“. Alle anderen sind logischerweise davon ausgeschlossen, sobald genügend viele Menschen die App nutzen.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll die Anwendung schon in wenigen Wochen erstmals in Nordrhein-Westfalen getestet werden.
Faina Faruz
Foto: bardcam, „Balkon-Musik gegen Corona-Trübsinn“, CC-Lizenz (BY 2.0)
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