Correctiv geht in die Offensive. Sieben Mitglieder aus der CORRECTIV-Redaktion sowie Publisher David Schraven haben nach eigenen Angaben eidesstattlich bestätigt, “dass aus ihrer journalistischen Sicht gesichert ist, dass die CORRECTIV-Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben.” Es sei “umfassend Quellenschutz zugesagt” worden. Aus diesem Grund will Correctiv “weitere Einzelheiten zu den Quellen nicht preisgegeben”. Correctiv fühlt sich über jeden Zweifel erhaben:
“CORRECTIV hat sehr zuverlässige Quellen und hat daher keinerlei Zweifel an der Darstellung in dem CORRECTIV-Artikel.”
Den sieben eidesstattlichen Erklärungen stehen sieben eidesstattliche Versicherungen von Teilnehmern der Veranstaltung gegenüber. Darin ist zu lesen, dass man weder die Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen noch darüber beraten habe, wie man Menschen anhand rassistischer Kriterien ausweisen könne.” Den Text der eidesstattlichen Versicherungen hat das Onlineportal Nius dokumentiert.
In seinem Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg habe der Kläger Ulrich Vosgerau einzelne Passagen der Veröffentlichung angegriffen. Nach Ansicht von Correctiv “handelt es sich jedoch um Nebensächlichkeiten, der Kern der Rechercheergebnisse bleibt unberührt.”
Aussage steht gegen Aussage. Die Berliner Zeitung kommentiert: “Ob etwa die eidesstattlichen Versicherungen von Vosgeraus Mitstreitern der Wahrheit entsprechen, ist ohne Tonmitschnitt nicht nachzuprüfen – einen solchen will aber Correctiv nach eigenen Angaben nicht gemacht haben. Ebenso wenig ist es möglich, die Aussagen der Quellen von Correctiv einer kritischen Prüfung zu unterziehen – denn hier gilt der Quellenschutz.”