Ein positiver PCR-Test hat epidemiologisch betrachtet keine Beweiskraft (Prof. Kämmerer)

In ihrem Gutachten vom 1. Jan. 2023 zur Tauglichkeit der RT-qPCR- Testmethode («PCR-Test») gelangt Frau Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer zu folgendem Ergebnis:

„Zur Testung asymptomatischer und selbst symptomatischer Menschen anhand eines Nasen‐ Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht‐medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO‐Forderung!) Anamnese‐ und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT‐qPCR in jeglicher Form nicht tauglich, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität mit SARS‐CoV‐2 zu erkennen.“ (s. Gutachten Kämmerer Seite 39)

Gutachten RT‐qPCR: Stand 01.01.2023. Verfasserin: Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. rer. biol. hum.

Download: Bewertung der Eignung der RT‐qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS‐CoV‐2


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