Anlässlich einer Pressekonferenz am 13. Februar in Linz erläuterten Fachexperten die rechtlichen Grundlagen der Beschwerde Beschwerde von rund 1.000 Österreichern gegen den ORF bei der Aufsichtsbehörde KommAustria. Deren Pflicht es u.a. ist, das gesetzmäßige Verhalten des öffentlich rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.
Der Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Infektiologie und Tropenmedizin, Prof. DDr. Martin Haditsch, der pensionierte Gerichtsmediziner ao. Univ.-Prof. Dr. Johann Missliwetz sowie der Wiener Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik warfen dem ORF vor, in mehreren Produktionen die Zahl und Schwere der Nebenwirkungen nach mRNA-Impfungen stark verharmlost zu haben.
Anstelle der gesetzlichen Vorgaben zu Objektivität und allumfassender Recherche zu folgen, werde unreflektiert das Regierungsnarrativ der „sicheren und geprüften“ Impfstoffe wiedergekäut, sagten die Beschwerdeführer. Der Grundsatz, auch andere Meinungen einzubinden oder zu hören, scheine für die handelnden Personen am Küniglberg keine Bedeutung mehr zu haben. Damit verfehle die aus Zwangsgebühren finanzierte Fernsehanstalt vollständig ihren Zweck als journalistische Kontrollinstanz und vierte Macht im Staat.
Veranstaltet wurde die Pressekonferenz von der Wirtschaftsvereinigung WIR EMUs (https://wir-emus.com/), von RTV live gestreamt bzw. aufgezeichnet ( Vollversion: https://www.youtube.com/watch?v=aXmBx7hDxxY&t=29s startet bei 5:26). Sein Statement Martin Haditsch auch für seinen YouTube Kanal zur Verfügung gestellt (https://www.youtube.com/watch?v=FCz2zpBPdX0).
Die Beschwerde wird zurzeit von KommAustria überprüft.
https://tkp.at/2023/02/14/fundamentale-anklage-gegen-orf-medienbehoerde-muss-jetzt-untersuchen/