Fracking-Gutachten: Strenge Auflagen und schrittweises Vorgehen

Ein aktuelles Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, das heute, 06.09.2009, in Berlin von Bundesumweltminister Peter Altmaier und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt wurde, bestätigt weitgehend die Kritiker, lässt aber Handlungs- und Entscheidungsspielräume offen; denn Fracking soll “an sich nicht verboten werden”, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung.

Zwar sagt Altmaier: “Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein”, und Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ergänzt: „Den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, halte ich für besonders wichtig. Unsere Trinkwasserressourcen dürfen wir nicht gefährden“, aber dies ist kein Hinderungsgrund für die Förderfirmen, von ihren Plänen Abstand zu nehmen. dies wäre nur durch ein Moratorium oder ein eindeutiges Verbot zu erreichen.

Die Gutachter raten davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Das klingt gut, aber bei der Frage der Transparenz zeigt sich in der Presseerklärung eine Ungereimtheit. Es heißt: “Weitgehende Transparenz fordern die Gutachter beim Einsatz von Chemikalien. Über deren Menge und Eigenschaften sollten vollständige Information vorliegen.”

Altmaier und Flasbarth sprechen sich zwar für eine “umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit” aus, aber wie weit ist “weitgehend” von “vollständig” entfernt?

Der WDR meldet in seiner Artikelüberschrift zu dem heute veröffentlichten Gutachten, das Gutachten empfehle auf Fracking zu verzichten. Dies ist in dieser absoluten Formulierung nicht richtig. Die Gutachter plädieren für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, für alle anderen Gebiete empfiehlt das Gutachten strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Was doch wohl nichts anderes bedeutet, als den Betreibern die Tür zu öffnen. Es muss in Einzelfällen geprüft werden, ob Fracking genehmigt wird oder nicht, wodurch auf Bürgerinitiativen Aufgaben von gigantischem Ausmaß zukommen können.

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Interessant ist der Hinweis des Gutachtens auf das Bergrecht: “Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen.” Ohne Änderung des Bergrechts ist dies nicht möglich.

Siehe auch: Stadt Hagen – Vorbild bei Verhinderung von Fracking

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2 Gedanken zu “Fracking-Gutachten: Strenge Auflagen und schrittweises Vorgehen”