Beobachtungen aus dem Revier

Justiz

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz [Art. 28 (1) GG]. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Art. 20 (3) GG]. Ein wesentliches Kennzeichen des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte.


“Wir sind Rechtsstaat”

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV ) gab im Mai 2019 eine Kampagne in Auftrag, "die einer ...

Reiner Fuellmich: “Die Justiz ist im Eimer”

Rüdiger Lenz im Gespräch mit Reiner Fuellmich. Hat die Justiz nach 1945 etwas dazugelernt, um ein „Nie Wieder“ in ihren ...