CDU und SPD hatten bereits am 15.11.2019 dem Klimapaket zugestimmt. Jetzt ist durch den Beschluss des Bundesrats vom 29.11.2019 endgültig der Weg für das Klimaschutzgesetz frei. Gestoppt hat der Bundesrat lediglich vorgesehene Steuer-Änderungen, die Zückerli für das Volk: die Erhöhung der Pendlerpauschale, die steuerliche Förderung für Gebäudesanierung und die Steuersenkung für Bahntickets im Fernverkehr müssen noch warten. Auch die Verteilung von Kosten zwischen Bund und Ländern sind noch nicht geklärt. Beschlossen ist jedoch, dass Deutschland in Zukunft per Notverordnungen regiert werden kann.
Worum geht es beim Klimaschutzgesetz?
Um fossile Kraft- und Heizstoffe zu verteuern und die Ticketsteuer beim Fliegen zu erhöhen, hätte es keines Klimaschutzgesetzes bedurft.
- Worum geht es beim Klimaschutzgesetz?
- CO2-Emissionen sind nach Sektoren festgeschrieben
- Einstieg in die Notverordnungen
- Etablierung einer Expertenkabinetts
- Willkürlich gesetzte Grenzwerte
- Das Klimaschutzgesetz greift weiter als Artikel 48 der Weimarer Verfassung
- Klimanotstand und Dauer-Notverordnungen
- Aufhebung der Gewaltenteilung
- Klimaschutz könnte zum Wachstumsprogramm für Europa werden
- Endphase europäischer Demokratien
- Ermächtigungsgesetz
- Leise Zweifel in den Medien
CO2-Emissionen sind nach Sektoren festgeschrieben
Die Bundesregierung erklärt: “Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Dafür hat die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht – und damit als erste Regierung weltweit ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Dem bereits im Oktober vom Kabinett beschlossenen Gesetz hat nun auch der Bundestag zugestimmt.”
Zukünftig wird die Bundesregierung bestimmen, wieviel CO2 jeder Sektor noch ausstoßen darf. Als Sektoren werden die Energiewirtschaft, die Industrie, der Gebäudebereich, der Verkehr, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft bezeichnet.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesministerien, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den einzelnen Sektoren zu sorgen.
Einstieg in die Notverordnungen
Die Zustimmung der Bundestagsabgeordneten zum Klimaschutzgesetz hat weitreichende Konsequenzen für die Demokratie in Deutschland. Denn für den Fall, dass die Ministerien ihren Verpflichtungen zur Einhaltung von Emissionszielen nicht nachkommen, hat die Bundesregierung das Recht, das Regiment zu übernehmen und auch gegen den Willen der Ministerien oder des Parlaments Entscheidungen zu treffen. Das Klimaschutzgesetz sieht vor:
- Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, hat das zuständige Ministerium eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer es ein Sofortprogramm vorlegen muss.
- Andernfalls ergreift die Bundesregierung die Initiative und aktiviert einen “Expertenrat“, der die Vorschläge der Bundesregierung über Maßnahmen zur Nachsteuerung prüft.
- Auf der Grundlage dieses Ergebnisses “entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiter zu erreichen.”
Etablierung einer Expertenkabinetts
Ein “unabhängiger Expertenrat” soll die Fortschritte begleiten, prüfen und bewerten. Der Expertenrat soll aus fünf Sachverständigen bestehen. Darunter sollen sich zwei Klimawissenschaftler, ein Experte für soziale Fragen, ein Umwelt- und Nachhaltigkeitsexperte und ein Wirtschaftssachverständiger befinden. (Auf das gendergerechte *innen hat die Bundesregierung verzichtet).
Unabhängig wäre der Expertenrat nur dann, wenn zu seinen Aufgaben auch die Überprüfung der Sinnhaftigkeit des Klimaziels gehören würde. Die Frage, ob das durch Menschen verursachte CO2 tatsächlich einen wesentlichen Einfluss auf das Klima hat, wird in der Wissenschaft diskutiert. Aber diese Überprüfung ist nicht vorgesehen, sondern soll mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden. An die Stelle wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns tritt ein Dogma.
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) bietet alle Voraussetzungen, den Expertenrat personell zu bestücken. Der ehemalige Direktor des PIK, Hans Joachim Schellnhuber (domradio: “Merkels Klimaflüsterer“), langjähriges Mitglied des Weltklimarats (IPCC), Mitglied der päpstlichen Akademie der Wissenschaften, war auch Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und verantwortlich für das Hauptgutachten 2011 “Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation.“
Willkürlich gesetzte Grenzwerte
An Stelle einer Beurteilung, ob die Maßnahmen sozial, wirtschaftlich und ökologisch vertretbar und daher ein Erfolg sind, stehen laut Definition der Bundesregierung CO2-Messdaten. Denn abgelesen wird der Erfolg der Maßnahmen lediglich an den jährlichen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes.
Die Messdaten über CO2-Emissionen und die Berechnungsmodelle, die dem IPCC vorgelegt wurden, sind mehr als fragwürdig. Der menschliche Anteil am gesamten CO2 ist unbekannt. Es gibt nicht einmal einen stichhaltigen Beweis, dass CO2 zur Erderwärmung nennenswert beiträgt oder die CO2-Konzentration ursächlich durch die Erderwärmung ausgelöst wird. Energetische Betrachtungen ergeben, dass die Reduzierung der CO2-Emissionen in der Realität einen kaum messbaren Effekt auf das Klima haben. Es gibt keine verlässlichen Daten über das Klima, die es rechtfertigen, den Klimanotstand auszurufen und ein Klimaschutzgesetz zu erlassen, das ein Regieren über ein Expertenkabinett und mittels Notverordnungen ermöglicht.
Es ist abzusehen, dass diese politische Neuausrichtung Deutschlands nicht im Einklang mit dem Grundgesetz vorangetrieben werden wird. Eine Änderung des Grundgesetzes setzt einen langwierigen, demokratischen Prozess voraus und ist mit einer starken Opposition nicht erreichbar. Der Weg führt daher zwangsläufig über Notverordnungen. Das Parlament hat sich durch die Fixierung auf Klimaschutzziele, die es selbst beschlossen hat, entmachtet.
Das Klimaschutzgesetz greift weiter als Artikel 48 der Weimarer Verfassung
Der berüchtigte Artikel 48 der Weimarer Verfassung, verabschiedet vom Parlament am 11.08.1919, ermöglichte dem Reichspräsidenten, in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.
1) Wenn ein Land* die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html
*Die einzelnen Länder des Deutschen Reiches bestanden auch zur Zeit der Weimarer Republik weiter, allerdings in geringerer Zahl. Das größte Land war Preußen, dann folgten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen und Hessen. Zu den Kleinstaaten gehörten Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Hamburg, Bremen, Lippe, Lübeck, Waldeck (ab 1929 zu Preußen), Schaumburg-Lippe, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.
Die Verfassung von 1919 bot die Möglichkeit per Notverordnungen auf der Grundlage von Art. 48 zu regieren. Der “Diktaturparagraph” wurde zwischen 1923/24 und zwischen 1930 und 1933 mehrfach angewendet. In der Endphase der krisengeschüttelten Weimarer Republik wurde der Notverordnungsparagraph immer mehr zum eigentlichen Instrument der Regierung.
In der Weimarer Verfassung war im Unterschied zum Klimaschutzgesetz jedoch vorgesehen, dass die Maßnahmen des Reichspräsidenten auf Verlangen des Reichstags außer Kraft gesetzt werden mussten. Das Nähere sollte ein Reichsgesetz bestimmen. Zu der vorgesehenen Präzisierung kam es nie. Das Staatsoberhaupt der Weimarer Republik konnte den „48er“ nach eigenem Empfinden auslegen und fast nach eigenem Gutdünken einsetzen.
Wir wissen, wie die Demokratie der Weimarer Republik endete. Ursprünglich war die Verordnung zum Schutz der Republik und zur beschleunigten Gesetzgebung in Krisenzeiten gedacht. Die Brüning-Regierung und ihre Nachfolger nutzten das Notverordnungsrecht als Ersatzgesetzgebungsverfahren. Das politische Gewicht verlagert sich mehr und mehr von den Parteien und dem Parlament auf den Reichspräsidenten und seine Berater. Das Notverordnungsrecht ermöglicht die Bildung von Präsidialregierungen, die ohne Vertrauen des Reichstags regieren. Es ist charakteristisch für die Endphase der Weimarer Republik.
Im März 1933 erließen die Nationalsozialisten mit Zustimmung des Parlaments das “Ermächtigungsgesetz”, “das zur Behebung der Not von Volk und Reich” die Ausnahme als Dauersituation etablierte und die Grundlage für die diktatorischen Verfügungen des Dritten Reiches bildete.
Klimanotstand und Dauer-Notverordnungen
Im Unterschied zu den großen sozialen und wirtschaftlichen Krisen der Weimarer Republik ist die “Klimakrise” eine ideelle Krise. Sie existiert nur in den Vorstellungen von Gruppen, die sich davon finanzielle Vorteile versprechen, wenn sie vor einer Klimakatastrophe warnen. Die Ausrufung des “Klimanotstands” nimmt die Krisensituation vorweg, die durch den hemmungslosen Raubzug des internationalen Finanzkapitals erst hervorgerufen wird. Die “Große Transformation” der Gesellschaft wird von Banken, Versicherungen und multinationalen Konzernen vorangetrieben. Sie bereiten sich auf die daraus folgenden globalen sozialen Krisen vor. Journalisten und Professoren sprechen bereits von “Klimakriegen“.
Die Ausrufung des Klimanotstands bewirkt, dass die Phase der Ausnahmeregelung zur Verfügung von Notverordnungen übersprungen und als Dauersituation etabliert wird. Der Reichstag der Weimarer Republik konnte Notverordnungen zumindest theoretisch widersprechen. Das ist durch das Klimaschutzgesetz ausgeschlossen, denn:
Innerhalb kürzester Zeit “entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiter zu erreichen.” (Hervorh. v. Verf.)
Aufhebung der Gewaltenteilung
Zwischen 1919 und 1933 bedeuteten die Notverordnungen eine vorübergehende Aufhebung der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung ist durch die gemeinsame Ausrichtung aller Lebensbereiche auf das Staatsziel Klimaschutz beseitigt.
Dem Klimaschutzgesetz haben die Experten und Berater der Bundesregierung bereits 2011 das ideologische Rüstzeug geliefert. Im Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen ist dieser Prozess der Gleichschaltung aller gesellschaftlichen Bereiche nachzulesen (WBGU, 2011, Zusammenfassung, S.10):
“Legislative, Exekutive und Judikative
sind zum Handeln
im Sinne des Staatsziels Klimaschutz verpflichtet.”
Der Bundestag hat durch das Klimaschutzgesetz eines der wichtigsten Prinzipien der neuzeitlichen Demokratien über Bord geworfen. Während die Weimarer Verfassung die Anwendung des “Diktaturparagraphen” einschränkte, er sollte nur situativ gerechtfertigt sein, und nur dann, wenn dem Staat existenzielle Gefahr drohte, wird die Bedrohungslage im Klimaschutzgesetz als bereits gegeben und dauerhaft angenommen.
Der Notverordnungsparagraph der Weimarer Verfassung bildete die Grundlage für die diktatorischen Verfügungen des faschistischen Regimes, dem 1932/1933 die Macht übertragen wurde. Dieser Weg wurde durch das Klimaschutzgesetz auch für die Berliner Republik vorgezeichnet.
Klimaschutz könnte zum Wachstumsprogramm für Europa werden
Die Krisen in der Weimarer Republik fanden 1933 ein Ende, nachdem rund 600 Industrielle, Schwerindustrielle von Rhein und Ruhr sowie Manager mächtiger Bank- und Versicherungskonzerne sich im Anschluss an die Rede Hitlers vor dem Düsseldorfer Industrie-Club am 26. Januar 1932 an seine Seite stellten. Dies war, wie sich später herausstellte, der letzte, entscheidende Anstoß zur Errichtung einer faschistischen Diktatur in Deutschland.
Es ist nicht zu übersehen, dass eine Deutsche, eine Vertraute der Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ursula von der Leyen, eine ehemalige Vertreidigungsministerin, als neue EU-Kommissionspräsidentin den Klimaschutz zu einem der wichtigsten Themen ihrer Amtszeit erklärt hat.
Von der Leyen sieht in der Energiewende eine große Chancen für das Wirtschaftswachstum in Europa. Die EU müsse zeigen, dass sie die nötigen neuen Technologien entwickeln, finanzieren und dabei die Menschen mitnehmen könne, sagte von der Leyen in Zeitungs-Interviews. Aus ihrer Sicht könnte Klimaschutz zum Wachstumsprogramm für Europa werden. Details zu dem Konzept lassen sich im Laufe der nächsten Wochen erwarten.
Kurz vor Beginn der Klimakonferenz am Montag, vom 2. bis 13. Dezember 2019 in Madrid, sagte die Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) Christine Lagarde laut „Financial Times“ der Klimakrise den Kampf an. Sie sprach sich dafür aus, in der strategischen EZB-Ausrichtung die negativen Auswirkungen des Klimawandels verstärkt zu behandeln. Laut der Zeitung will sie erreichen, dass das Thema Umwelt zu einem wesentlichen Bestandteil der internationalen Geldpolitik wird.
Endphase europäischer Demokratien
Die Ausrichtung von Politik und Wirtschaft auf abstrakte Klimaschutzziele ist ein Eingeständnis, dass unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem mit seinen Wachstumsvorstellungen offenbar an den Grenzen angelangt ist. Basierend auf dieser Erkenntnis, wird alles aktiviert, um Wachstum zu generieren. Sollte dieser Versuch scheitern, greift in jedem Fall ein totalitäres System, das derzeit durch sogenannte Klimanotstände und Klimaschutzgesetze vorbereitet wird.
Die Ausrufung des Klima-Notstandes für Europa durch das EU-Parlament signalisiert, dass wir uns in der Endphase europäischer Demokratien befinden. Einzelne Staaten und Städte sind mit ihren Endzeitstimmungen und Notstandsbeschlüssen schon vorausgeeilt, andere werden ihnen folgen.
Ermächtigungsgesetz
Abstrakte Klimaschutzziele und willkürlich festgelegte CO2-Messwerte haben für die Bundesregierung absolute Priorität. Aus diesem Grund wird sie jede von den sogenannten Experten vorgeschlagene Maßnahme aufgreifen und deren Umsetzung erzwingen können.
Welches Ereignis in Zukunft als Beginn einer Diktatur interpretiert werden wird, lässt sich nicht schon jetzt bestimmen. Die Ausrufung des Klima-Notstandes für Europa durch das EU-Parlament könnte ein solcher Meilenstein sein. 429 Parlamentarier sprachen sich für den “Notstand” aus, 19 Abgeordnete enthielten sich, aber nur 225 Abgeordnete stimmten dagegen.
Das Klimaschutzgesetz ist in Deutschland auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat mit seiner Zustimmung zum Klimaschutzgesetz nolens volens einem Ermächtigungsgesetz zugestimmt und sich selbst entmachtet. Vervollkommnet wäre die neue Diktatur durch eine Verankerung des “Staatsziels Klimaschutz” im Grundgesetz.
Leise Zweifel in den Medien
Die Zeitschrift “Die Zeit” ahnt nach der Ausrufung des Klimanotstands durch das EU-Parlament Böses. Sie sagt: “Doch in Zeiten des Notstands, in dem wir laut Resolution des Europaparlaments alle leben, kann es nicht falsch sein, an die historischen Vorläufer zu erinnern. Zumindest weiß man, auf welchem belasteten Terrain wir uns jetzt befinden. Das Parlament wäre im Fall eines nicht symbolisch gemeinten, sondern eines echten Notstands ja das erste Opfer. Es würde sofort aufgelöst.”
Es sind die Medien, leider auch “Die Zeit”, die den Klimafanatismus und die Propaganda der Klima-Alarmisten seit langer Zeit unterstützen. Vielleicht gibt es noch eine Chance, durch Aufklärung der Bevölkerung die Klima Republik zu verhindern. Warten die Medien aber damit zu lange, erleben sie, wie nicht nur die Parlamente aufgelöst werden, sondern auch sie selbst.
Es ist tragisch, dass junge Menschen wie zum Beispiel Fridays for Future mobilisiert werden können, diesen Prozess zu beschleunigen. Junge Menschen sollten aus Erfahrung niemals für politische Propaganda instrumentalisiert werden. Aber es ist geschehen.
Faina Faruz
Quellen:
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/kimaschutzgesetz-beschlossen-1679886
- http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html
- https://www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikationen/hauptgutachten/hg2011/pdf/wbgu_jg2011_ZfE.pdf
- https://www.zeit.de/politik/2019-11/klimanotstand-europaparlament-folgen-geschichte?
- https://www.welt.de/geschichte/article198259345/Weimarer-Republik-Die-drei-toedlichen-Fehler-der-Verfassung.html
- https://www.deutschlandfunk.de/von-der-leyen-klimaschutz-muss-wachstumsmotor-fuer-europa.1939.de.html?drn:news_id=1075561
- https://www.ft.com/content/61ef385a-1129-11ea-a225-db2f231cfeae
- https://orf.at/stories/3145746/?fbclid=IwAR0YKX_c2Ry-kYn2ildbGG5Eb3UWmWt1zPEGyZXYuktHx_IB3Vahyg9E6mA
- https://www.domradio.de/themen/sch%C3%B6pfung/2019-09-23/die-zeichen-stehen-der-wand-klimaforscher-schellnhuber-als-experte-bei-amazonas-synode
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-klimaschutzgesetz-freitag-667244
Titelfoto: kalhh, pixabay