Kontaktbeschränkung mit zweierlei Maß

Corona ist bei der richtigen Weltanschauung offenbar ungefährlich. Das hat die wohlwollende Zustimmung von Politik und Medien, von Özdemir (Grüne) bis zur FAZ, zu den Antirassismus-Massendemonstrationen gezeigt.

Bund und Länder haben sich am 26. Mai grundsätzlich darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen – also die Vorgaben, wie viele Menschen sich wo treffen dürfen – in der Corona-Krise noch mindestens bis 29. Juni gelten sollen.

Einzelne Länder haben deutlich gemacht, dass sie davon abweichen wollen. Als erstes Bundesland hat Thüringen am 9. Juni beschlossen, die Kontaktbeschränkung ab dem 13. Juni aufzuheben. Das heißt: bis zum heutigen Tag, 10. Juni 2020, sind die Auflagen gegen Versammlungen größerer Menschengruppen immer noch gültig. Über den Sinn dieser Maßnahmen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Allerdings besteht spätestens seit dem letzten Wochenende Gewissheit:

Auf die politisch korrekte Gesinnung kommt es an

Wie ernst der Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung von den Behörden genommen wird, zeigt die Auflösung einer Veranstaltung in Dortmund.
Jeder der 35 Teilnehmer an einer Musikveranstaltung auf dem ehemaligen Hoesch-Gelände in Dortmund muss 200 Euro Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung zahlen, berichtet der WDR am 7. Juni.

Allein in Hamburg, Berlin und München kamen am 6. Juni mehr als 50.000 Menschen unter dem Slogan #BlackLiveMatters zu zu Anti-Rassismus-Demonstrationmehr zusammen. Sie verstießen größtenteils gegen die Corona-Schutzverordnung, blieben aber straffrei.

Was ist die Corona-Schutzverordnung wert, wenn die Bestrafung sich nach den Motiven der Versammlungsteilnehmer richtet?

“Am Wochenende gingen Tausende auf die Straße, um gegen Rassismus und Polizeigewalt zu demonstrieren. Darf man das überhaupt, in Zeiten von Corona? Ja, denn es geht um Leben und Tod”, sagt der Spiegel. Das ist natürlich völliger Unsinn, denn der Rassismus ist täglich allgegenwärtig und ein gesellschaftliches Problem, keine angeblich die gesamte Menschheit bedrohende, tödliche Gefahr, wie das neuartige Coronavirus.

Die folgenden Beispiele von Stellungnahmen des grünen Politikers Cem Özdemir und der FAZ zeigen die verzerrte Wahrnehmung der Realität und die herrschende Doppelmoral, die die Definition des Rechts dem eigenen politischen Empfinden willkürlich unterwerfen.

Cem Özdemir per Twitter

10. Mai 2020

Auch Sektierer, Wissenschaftsgegner & Verschwörungsfreaks müssen sich an Recht & Gesetz halten! Null Toleranz bei Gewalt gegen Polizisten. Wer den Mindestabstand nicht einhält gefährdet sich & andere. Muss durchgesetzt & konsequent geahndet werden. #COVIDIOTS

6. Juni 2020

Wichtig, dass heute so viele Menschen in Deutschland auf die Straße gehen. Vielen Dank! Ihr macht mir Hoffnung, dass wir als Gesellschaft stärker sein können als der Hass und dass wir Rassismus gemeinsam bekämpfen. #Fightracism #GeorgeFloyd #saytheirnames #JusticeForGeorgeFloyd

FAZ

10. Mai 2020

“Die Freiheit, für die jetzt auf Demonstrationen gegen die Corona-Politik geworben wird, ist eine Freiheit ohne Maß, ohne Verantwortung. Diese Freiheit gehört nicht zu den Grundrechten.”

7. Juni 2020

“Trotz Verstößen gegen die Corona-Regeln: Die Demonstrationen gegen Rassismus sind eine Wohltat. Denn sie zeigen, wie lebendig und wichtig die transatlantischen Beziehungen sind.”

Worum es nicht nur der FAZ tatsächlich geht, hat weder etwas mit der Corona-Epidemie noch mit dem Rassismus zu tun, sondern richtet sich gegen die politische Opposition. Der verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik bei der FAZ, Jasper von Altenbockum, schrieb am 10. Mai über Demonstrationen gegen den Hausarrest: “Ohne Rücksicht auf Abstandsregeln, ohne Mundschutz, ohne Rücksicht auf Präzedenzfälle (Viren-Schleudern durch Massenansammlungen), kurz: ohne Verstand wurde in Stuttgart und anderswo für eine Freiheit geworben, die eine Freiheit ohne Maß, ohne Verantwortung, ohne Folgenabschätzung, ohne Staatsbürgerlichkeit ist. Diese Freiheit gehört aber nicht zu den Grundrechten. Sie gehört ins Grundgesetz der Primitivität.”

Noch tiefer sinken kann ein Journalist kaum. Abstoßend ist die Selbstgerechtigkeit, mit der Özdemir, die FAZ und andere den Anti-Rassismus politisch für sich reklamieren.

Die Folgen

Während der Verstoß gegen die Verordnung bis in die Kontrolle der Wohnungen hinein geahndet wird, Nachbarn zur Denunziation ermuntert werden, gehen die Teilnehmer trotz bestehender Verbote straffrei aus.

Andere Regeln gelten in Südkorea: Dort soll eine christliche Kirche ganz entscheidend daran beteiligt gewesen sein, dass sich nicht alle an die Anweisungen der Gesundheitsbehörden gehalten haben. Das Coronavirus breitete sich in Südkorea aus, und der Anführer dieser Gruppe steht jetzt unter Mordanklage. Man wirft ihm vor, dass er durch sein Verhalten und durch seine Predigten zum Tod von Menschen beigetragen hat.

Auch wenn die Infektionszahlen in den nächsten 14 Tagen signifikant steigen sollten, wird den “Anti-Rassisten” in Deutschland keine Mordanklage drohen. Steigen sie nicht, ist es mit der Angstmacherei vorbei, und kein vernünftiger Mensch wird sich noch einen Deut um Kontaktverbote kümmern.

Faina Faruz

Titelfoto: PDBVerlag, pixabay

Leseempfehlungen

Werbung


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert