“Es geht um die Frage nach der Eignung des PCR-Tests als verlässlichen Nachweis von Corona-Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Ein Thema, das kontrovers diskutiert und längst nicht mehr nur von Querdenkern und anderen Maßnahmen-Kritikern kritisch gesehen wird.”
“Fest steht: Drosten dürfte der Gerichtsbeschluss seit geraumer Zeit vorliegen. Bereits am 04. Februar hatte ein Richter am Amtsgericht Heidelberg entschieden, dass der Charité-Professor ein schriftliches Gutachten anfertigen soll: „Zur Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden. Zum Sachverständigen wird antragsgemäß bestimmt: Hr. Prof. Christian Drosten, Charité Berlin“, heißt es in dem Schreiben, über das der Nordkurier bereits berichtete.”
“Bei der Verteidigerin, die Drosten als Gutachter im Verfahren um den PCR-Tests vorgeschlagen hat, handelt es sich um die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner.”