Arzneimittel müssen sich auch nach ihrer Zulassung in sogenannten Post-Marketing-Studien beweisen. Dies verlangt das Europäische Arzneimittelrecht. Die Arzneimittelgesetze der EU Mitgliedsländer sprechen auch von Phase IV Studien, von Post-Marketing-Surveillance oder von Anwendungsbeobachtungen (AWB). Post-Marketing-Studien sollen der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) dienen und müssen in Deutschland den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Sucharit Bhakdi warnt vor “Corona-Verbrechern”.
Sucharit Bhakdi wirft der Politik vor, dass sie im April 2020 Corona-Maßnahmen anordnete, obwohl noch nicht einmal die klinische Phase I, klinische Prüfung, beendet war (ab Min. 8:20). Politiker forderten dennoch vom RKI die Hochstufung des Risikos und schufen somit eine scheinwissenschaftliche Begründung für massive Eingriffe in die Rechte der Bürger.