Das Statistische Bundesamt stellt laut Pressemitteilung mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 die Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu den Regelinsolvenzen auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte ein. Die endgültigen Ergebnisse sollen auch in der bisherigen Form veröffentlicht werden.
Apollo-News: „Eine zeitnahe Information über das Insolvenzgeschehen wird so erschwert.“ Endgültige Ergebnisse werden künftig erst mit einer Verzögerung von etwa drei bis sechs Monaten verfügbar sein.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) bildet weiterhin das Insolvenzgeschehen ab. „Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im Dezember bei 1.519. Das sind 17% mehr als im November, 14% mehr als im Dezember 2024 und 75% mehr als in einem durchschnittlichen Dezember der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie.“
Die Insolvenzordnung 1999 sieht zwei Insolvenzverfahren vor: Das Regelinsolvenzverfahren, das insbesondere für Unternehmen und ehemals selbstständig Tätige in Betracht kommt und die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt, die nur Privatpersonen einleiten können.
