“Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen”, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Weil diese Äußerung als Volksverhetzung nach §139 StGB geahndet werden müsse, haben Mitglieder der Bürgerinitiative Gemeinwohllobby Strafantrag bei der Generalbundesanwaltschaft gestellt.
Ihr Standpunkt lautet: “Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze.”
Wer sich an dem Strafantrag beteiligen will, kann sich das folgende Dokument herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und bitte per Post nach Karlsruhe schicken: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/02/Steinmeier-Strafantrag.pdf
Ein Gedanke zu “Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Steinmeier”
Diese Form der Äusserungen kann man sicherlich anders formulieren, dies auch angesichts der Kenntnis, von wem man sich in den Ämtern höfieren lässt und angesichts der Tatsachen das viele Menschen in Deutschland Schutz suchen, die von manchen – Fabel aus Hameln -, hatten wir noch in der Schule an der Grenze nach Niedersachsen in der DDR, tatsächlich so behandelt werden.
Es durfte vor dem Klassenraum vor den Augen Schülern noch hingerichtet werden. Durch Erschiessen. Diese sind heute die Unterstützer mancher Prominenter.Vielleicht vorher an diese Nase greifen ind nicht zur sowjetischen Mpi. Mit dieser wurde erschossen.