Mit Spannung wird das Urteil des Bundesgerichtshofs am 20. November 2024 im Fall des ehemaligen Weimarer Familienrichters Christian Dettmar erwartet. Um 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, wird der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden. Dem ehemaligen Weimarer Familienrichters am Amtsgericht wird Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen vorgeworfen.
Im April 2021, während der Corona-Pandemie, untersagte der damalige Familienrichter des Amtsgerichts Weimar per einstweiliger Anordnung den Schulleitungen und Lehrkräften zweier Schulen die Durchführung einzelner Corona-Maßnahmen. Dettmar sah das Kindeswohl durch das Maskentragen, das Einhalten von Mindestabständen und das Durchführen von Corona-Schnelltests gefährdet.
Die Verteidigung hatte im August 2024 Revision gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts eingelegt.
Der Hippokratische Eid, die Henle-Koch-Postulate und der Nürnberger Kodex (1947) haben im Rechtsstaat Deutschland verhindert, dass politische Interessen höher bewertet wurden als das Interesse von Ärzten am Wohl ihrer Patienten. Die in diesem Jahr veröffentlichten Protokolle des RKI haben gezeigt, dass die angeordneten Corona-Maßnahmen nicht durch die Wissenschaft begründet waren, sondern Gehorsam gegenüber der Politik verlangten. Diese Erkenntnis könnte sich im Urteil widerspiegeln und ein Präzedenzfall für die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland werden. Oder auch nicht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird Klarheit darüber schaffen, ob der Sinn des Nürnberger Kodex 70 Jahre nach seiner Verabschiedung für den Rechtsstaat Deutschland noch Bedeutung hat.
Es wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Für Personen, die als Zuhörerinnen und Zuhörer am Verkündungstermin teilnehmen möchten, wird ein Anmeldeverfahren zur Vergabe der Sitzplätze durchgeführt, das über den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs abgewickelt wird.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024209.html
Leseempfehlungen. Zuletzt eingegeben: