Das Bundesverfassungsgericht bestätigt Klage der AfD: Merkel hat Recht auf Chancengleichheit verletzt

Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD nach einer Klage gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Recht gegeben. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht in Karlsruhe. (AZ: 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/bundesverfassungsgericht-urteil-merkel-afd-aussage-100.html

Merkel habe das Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Gunsten der AfD entschieden. Empörung in den Kommentaren über den Sieg der AfD.
Aber: Warum hat keine andere Partei gegen die Rechtsbeugung und die Verletzung der Neutralitätspflicht durch Merkel geklagt?

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