Genau dies hatten Maxeiner und Miersch bezweifelt. Sie sahen sich durch ihre namentliche Hervorhebung und ihre Bezeichnung als „Klimawandel-Skeptiker“ in der Broschüre des Umweltbundesamts in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Das Umweltbundesamt dürfe nun Journalisten öffentlich als „Klimawandel-Skeptiker“ bezeichnen und sie dabei namentlich nennen, berichtet das Handelsblatt.
Dieses Urteil ist nicht nur für Journalisten von Bedeutung. Es gibt Bestrebungen, die Ablehnung der Hypothese eines von Menschen verursachten Klimawandels unter Strafe zu stellen.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Der frühere US-amerikanische Vizepräsident Al Gore fordert die Bestrafung von "Klimawandelleugnern". Politiker sollten…
Posted by Ruhrkultour on Mittwoch, 18. März 2015