IFG

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.

Das IFG trat am 1. Januar 2006in Kraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/IFG/index.html