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Martin Schwab – Bielefelder Juraprofessor im Visier des AStA

Der Bielefelder Jura-Professor Martin Schwab richtetet eine persönliche Erklärung an seine Studenten zu einer diffamierenden Stellungnahme des AStA.

Der AStA (Allgemeiner Studentenausschuss) ist in den Hochschulen die rechtlich offizielle Vertretung der Studierenden. Er wird vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. Ein allgemeinpolitisches Mandat steht ihm nicht zu.

Von rund 25.000 Studierenden an der Universität Bielefeld nahmen bei der letzten Wahl 2021 zum Studierendenparlament 952 Studierende teil. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 3,8 %. Vorsitzende des AStA sind Ida Latendorf und Maximilian Hampel von der linksradikalen Liste unilinks.

Dass Studenten sich mit ihren Professoren streiten, gehört zum Leben an Hochschulen. Universitäten waren stets Austragungsorte unterschiedlicher Auffassungen.

“Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren” lautete ein Slogan, mit dem Ende der 60-er Jahre Hörsäle gestürmt und Professoren, die im politischen Einklang mit der Regierung waren, zum Verschwinden aufgefordert wurden. Die Studentenbewegung der 60-er Jahre war nicht zimperlich.

Im Unterschied zu den damaligen kritischen Rebellen gegenüber Regierung, Hochschulen und Politik richtet sich der Zorn der Studierendenvertreter in Bielefeld gegen einen regierungskritischen Hochschullehrer.

Der AStA Uni Bielefeld fordert die Universitätsleitung auf, sich von Martin Schwab zu distanzieren und seine Aussagen zu verurteilen, weil er unter anderem gegen Presse und Medien gehetzt und den Bundesgesundheitsminister der Volksverhetzung bezichtigt habe.

Einige der schwerwiegenden Vorwürfe, wie sie der AStA Bielefeld gegen Martin Schwab und Wolfgang Wodarg erhebt, wäre in früheren Zeiten, vor Mai 1933, vermutlich dem Dachverband Deutscher Studentenschaften äußerst gelegen gekommen.

Der Anlass für den wenig linken Zorn der Linksradikalen war eine Rede von Prof. Dr. Martin Schwab, Rechtswissenschaftler und beamteter Hochschullehrer für Bürgerliches Recht und Verfahrens- und Unternehmensrecht, die er am 18. März 2022 auf dem Kesselbrink in Bielefeld zum Thema “Propaganda-Narrative” hielt.

Die linke, regierungskritische Studentenbewegung der 60-er Jahre konnte von konsequent demokratischen Juraprofessoren wie Martin Schwab nur träumen. Was umgekehrt den Schluss zulässt, dass “unilinks” zwar radikal, aber nicht links im Sinne von Aufklärung und Demokratie sein kann.

Persönliche Erklärung von Prof. Dr. Martin Schwab

Persönliche Erklärung von Prof. Dr. Martin Schwab zur Stellungnahme des AStA vom 28.3.2022 und zum Beitrag vom WDR

„Liebe Studentinnen und Studenten der Fakultät für Rechtswissenschaft,

Der AStA der Universität Bielefeld hat am 28.3.2022 einen Text veröffentlicht, in dem ich auf eine Weise diffamiert werde, die ich so nicht unkommentiert im Raum stehen lassen kann. Da der AStA seine Stellung als studentische Interessenvertretung dazu missbraucht, mich Ihnen gegenüber öffentlich verächtlich zu machen und Ihr Vertrauen in mich als Hochschullehrer zu destabilisieren, bleibt mir gar nichts anderes übrig, als mich auf diesem Wege an Sie zu wenden.

  1. Mit seiner Stellungnahme vom 28.3.2022 reagiert der AStA auf eine Rede, die ich am 18.3.2022 in Bielefeld auf dem Kesselbrink gehalten habe. Ich habe in dieser Rede beschrieben, mit welchen rhetorischen Mitteln Politiker und Medien versuchen, die Gegner der Corona-Maßnahmen und die Kritiker der COVID-Impfstoffe als Feindbild darzustellen.
  2. Die Stellungnahme des AStA bestätigt in vollem Umfang die Richtigkeit meiner Beobachtungen. Der AStA verwendet gegen mich dieselben Kampfbegriffe, die in ganz Deutschland seit zwei Jahren zum Aufbau dieses Feindbildes eingesetzt werden. Der AStA unterstellt mir zudem mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen eine Nähe zu Gruppierungen und Bewegungen, mit denen ich in Wirklichkeit keinerlei Verbindung habe und auch keinerlei Verbindung haben will. Damit setzt der AStA die Denkfigur der Kontaktschuld ein, die ebenfalls seit zwei Jahren zum Repertoire der besagten Feindbild-Rhetorik gehört.
  3. Es ist richtig, dass ich auf dem Kesselbrink deutliche Worte an die Adresse von Politik und Medien gerichtet habe. Aber ich habe – im Gegensatz zum AStA in seiner Stellungnahme – jede meiner Aussagen begründet und belegt (sogar die Quellen in meiner Rede datumgenau zitiert) und mich daher in vollem Umfang auf dem Boden der geistigen Auseinandersetzung bewegt. Mit Hetze gegen Presse und Medien hat das entgegen der Auffassung des AStA nichts zu tun. Der Begriff „Hetze“ trifft nicht auf meine Rede zu, sondern einzig und allein auf das, was sich die Gegner der Corona-Maßnahmen seit zwei Jahren anhören müssen. Und leider auch auf die Stellungnahme des AStA vom 28.3.2022.
  4. Zu dem bösartigen Rechts-Framing, das der AStA gegen mich in Stellung bringt, kann ich nur sagen: Ein Mensch ist nicht deshalb rechtextrem, weil Linksextreme ihn dafür halten. Jeder, der mich kennt, weiß, dass mir rechtsextremes Gedankengut völlig fremd ist. Ich muß das niemandem beweisen. Und deswegen werde ich auf die absurden Vorwürfe, die gegen mich erhoben werden, in der Sache gar nicht erst eingehen. Seit ich in der akademischen Lehre tätig bin, war ich immer für alle da, die meine Unterstützung brauchen, egal wer sie sind und wo sie herkommen. Und dabei bleibt es auch!
  5. Ich bleibe im übrigen bei dem, was ich auf dem Kesselbrink gesagt habe: Wer unbescholtene Menschen, die einfach nur ihr Leben zurückhaben wollen, mit Neonazis gleichsetzt, banalisiert das Treiben derjenigen, die wirklich mit einer ausländerfeindlichen und rassistischen Agenda unterwegs sind, und verharmlost damit das NS-Unrecht. Der Versuch, die Corona-Proteste in die rechte Ecke zu drängen, ist nicht nur substanzlos, sondern gefährdet auch unsere so wichtige Erinnerungskultur. Ich habe mich entschlossen, mich durch dieses Rechts-Framing nicht in die Defensive drängen zu lassen. Vor selbsternannten Tugendwächtern werde ich nicht einen Millimeter zurückweichen!
  6. Es ist richtig, dass ich in meinem Büro saß, wenn ich im Corona-Ausschluss auftrat und dort per Video zugeschaltet wurde. Auch bei einigen anderen meiner Video-Auftritte war dies der Fall. Ich sehe daran auch nichts, was in irgendeiner Weise dienstrechtlich bedenklich wäre. Wenn ich von meinem Büro aus der Tagesschau ein regierungsfreundliches Interview geben würde, würde sich niemand daran stoßen. Dann muss ich aber eben auch dem Corona-Ausschluss ein regierungskritisches Interview geben dürfen. In einer Demokratie. die diesen Namen verdient, gibt es keine höhere Instanz, die eine bestimmte Meinung bzw. einen bestimmten Medienkanal als „gut“ oder „schlecht“ zu qualifizieren befugt ist.
  7. Ich bin allerdings kürzlich von der Dekanin meines Fachbereichs gebeten worden, keine Videoauftritte mehr von meinem Büro aus zu machen. Dieser Bitte habe ich seither entsprochen und werde ihr auch weiterhin entsprechen – nicht, weil ich die Ungleichbehandlung von regierungsfreundlichen und regierungskritischen Äußerungen richtig finde, sondern weil ich die Dekanin meines Fachbereichs aus der Schusslinie nehmen will. Denn wenn innerhalb und außerhalb der Universität Kritik an meinen öffentlichen Äußerungen laut wird, suchen meine Kritiker das Gespräch nicht mit mir, sondern beschweren sich direkt beim Dekanat oder auch beim Rektorat. Den Mut, den direkten Austausch mit mir zu suchen, haben offensichtlich nur die wenigsten. Meine Entscheidung, keinen Video-Auftritt mehr von meinem Büro aus zu machen, dient also, wenn man so will, der Deeskalation.
  8. Ich werde allerdings auch weiterhin über meine Lehrstuhl-Homepage meine Verteidigungsschrift für Wolfgang Wodarg öffentlich zugänglich machen. Dieses Diskussionspapier (mit dem Titel: „Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise“) ist Teil meines Schriftenverzeichnisses. Es ist mein Recht, meine Forschungsergebnisse auf meiner Uni-Seite zu veröffentlichen – unabhängig davon, ob andere diese Forschungsergebnisse für gut oder für schlecht halten.
  9. Ich stehe mit all meinem Denken, Reden und Tun fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ob auch der AStA der Uni Bielefeld auf diesem Boden steht, wage ich jedoch nach der Stellungnahme vom 28.3.2022 zu bezweifeln. Ich erinnere daran, dass die Studierendenschaft der Universität Bielefeld eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet, genau genommen eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Universität (§ 53 Abs. 1 S. 2 Hochschulgesetz NRW). Der AStA ist Organ dieser Körperschaft (§ 55 Hochschulgesetz NRW) und ebenso wie diese an die Grundrechte gebunden. Zu diesen Grundrechten gehört auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG. Dieses Grundrecht muss sich gerade dann bewähren, wenn jemand sich eine Meinung anhören muss, die ihm selbst nicht gefällt: Meinungsfreiheit ist die Freiheit, anders zu denken und anders zu reden. Der AStA hat es also zu respektieren, dass ich für meine Überzeugungen streite, auch wenn sie nicht die seinen sind. Genau dieses Recht möchte der AStA mir aber aktuell streitig machen.

Als Studierende unserer Fakultät haben Sie vor allem ein Recht auf Lehrende, die sich für einen gedeihlichen Fortschritt Ihres Studiums einsetzen. Diesen Einsatz habe ich 12 Jahre an der FU Berlin und bislang 6 ½ Jahre an der Universität Bielefeld erbracht, und zwar mit großer Leidenschaft. Ich werde auch weiterhin als Hochschullehrer für Sie da sein – und zwar völlig gleichgültig, wie Sie über Corona denken.

Ich freue mich auf das Wiedersehen mit Ihnen im Hörsaal!

Mit freundlichen Grüßen

Bielefeld, den 29.3.2022

Prof. Dr. Martin Schwab

Quellen:

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/juraprofessor-der-uni-bielefeld-soll-querdenker-unterstuetzen-100.html

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Persönliche Erklärung veröffentlicht in: https://nrw.diebasis.nrw/stellungnahme-prof-martin-schwab-wdr-beitrag/

AStA Uni Bielefeld, 28. März 2022: “Pressefeindlicher Uni-Professor Martin Schwab steckt tief im Verschwörungssumpf”

AStA Uni Bielefeld, 28. März 2022

Veröffentlicht am

Pressefeindlicher Uni-Professor Martin Schwab steckt tief im Verschwörungssumpf

Am vergangenen Freitag, den 18.03.2022, hielt Professor Dr. Martin Schwab auf einer verschwörungsideologischen Demo der Gruppe „Bielefeld steht auf“ auf dem Kesselbrink in Bielefeld eine über 30-minütige Rede. Schwab ist Professor für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld und ist Spitzenkandidat der Querdenken-nahen Kleinstpartei „Die Basis“ für die Landtagswahl in NRW im kommenden Mai. In seiner Rede unter dem Motto „Propaganda-Narrative“ hetzte Schwab gegen Presse und Medien, skandierte mit dem Demo-Publikum „Lauterbach muss weg“, „Widerstand, Widerstand“, „Scholz muss weg“ und beschuldigte Lauterbach der Volksverhetzung. Alle Journalistinnen, die über die in der coronaleugnerischen Szene dominanten menschenfeindlichen Ideologien und die Präsenz rechter Strukturen und Personen berichten, bezichtigte Schwab im martialischen Duktus der Volksverhetzung und Verharmlosung des Holocaust.

Diese Rede ist aber kein einmaliger Ausrutscher, Martin Schwab fungiert bereits seit ihrem Beginn als juristischer Stichpunktgeber der verschwörungsideologischen Corona-Leugnerinnen-Szene.

Wie ein Artikel des Recherche Kollektiv OWL zeigt, hat Schwab sich in den letzten 24 Monaten für den Großteil seiner Online-Auftritte seines Büros in der Universität Bielefeld sowie der technischen Infrastruktur der Uni bedient. 19 Auftritte beim einschlägig bekannten „Corona-Ausschuss“ um Justus P. Hoffmann und Rainer Füllmich wurden aus Schwabs Uni-Büro gestreamt. Justus P. Hoffmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Martin Schwab an der Uni Bielefeld.

Über Schwabs offizielle Uni-Seite ist eine 182-Seiten starke Verteidigungsschrift für den verschwörungsideologischen Akteur Wolfgang Wodarg zu erreichen. In diesem Dossier trifft Prof. Dr. Schwab wissenschaftlich überholte oder unhaltbare Aussagen wie, dass Corona eine gewöhnliche Grippe sei, es keine Übersterblichkeit gäbe oder das Lockdown-Maßnahmen keinen Einfluss auf die Pandemie hätten.

Für die Universität Bielefeld waren die Aktivitäten von Schwab bisher kein Grund tätig zu werden oder sich auch nur von ihrem Professor zu distanzieren: Im Sommer äußerte sich die Universität auf Anfrage der Neuen Westfälischen zu der Verbreitung medizinischer Falschinformationen durch Schwab wie folgt: „Diversität von wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Meinungen ist Teil der Universität Bielefeld als Institution.“ Solange keine verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten würden, seien die Aussagen von Schwab von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt.

Im Publikum seiner Rede am Freitag befanden sich Neonazis, Mitglieder der Identitären Bewegung, Holocaustleugnerinnen und Mitglieder der AFD. Dies und die weiteren engen Kontakte von Schwab in die rechte Szene dokumentiert der Artikel des Recherche Kollektiv OWL. Zu Schwabs rechten Kontakten hieß es im Sommer von der Universität nur: „Wir gehen davon aus, dass Professor Schwab seinen Pflichten als Beamter entsprechend die demokratische Grundordnung vertritt.“

Nachdem es durch die Veröffentlichung der Recherchen des Recherche Kollektivs OWL vermehrt zu öffentlichen Druck kam, konnte die Uni sich dazu durchringen einen Tweet abzusetzen, der beinhaltet, dass man bzgl. der Einschätzung der Pandemie „anderer Meinung“ sei als Schwab. Das kann allerdings nicht alles gewesen sein. Als Studierende der Uni Bielefeld betreffen uns Schwabs Aktivitäten unmittelbar.

Wir haben ein Recht auf eine Uni, die sicherstellt, dass keine Falschinformationen und Verharmlosungen der Covid-19-Pandemie in ihren Räumen verbreitet werden. Wir haben ein Recht auf Lehrende, die keine Kontakte zu Neonazis pflegen und kritische Berichterstattung in juristisch unhaltbarer Weise als „Volksverhetzung“ bezeichnen und Journalistinnen drohen.

Informiert Euch und fordert die Uni-Leitung dazu auf, sich zu Schwab zu verhalten. Es ist Euer Studium und Eure Uni und Ihr solltet mitbestimmen, was an der Uni Bielefeld passiert.

Für den AStA der Universität Bielefeld ist klar: Mit seiner vor verschwörungsideologischen Narrativen triefenden Rede hat Schwab endgültig Grenzen überschritten. Ein Juraprofessor, der vor einer enthemmten Menge Pressevertreterinnen droht, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach der Volksverhetzung bezichtigt und bewusst Kontakte zu bekannten Neonazis pflegt, ist für uns unvereinbar mit dem Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Professorinnen und schlicht und einfach nicht vereinbar mit den Grundwerten der Universität Bielefeld. Wir fordern die Universitätsleitung auf, sich von Martin Schwab zu distanzieren und seine Aussagen zu verurteilen.

http://asta-bielefeld.de/asta/

WDR: “Uni Bielefeld: Unterstützt Jura-Professor die Querdenker-Szene?”, 28. März 2022

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/juraprofessor-der-uni-bielefeld-soll-querdenker-unterstuetzen-100.html

Der WDR berichtet: “Studierendenvertretung verurteilt Aussagen des Professors. Der AstA der Uni Bielefeld fordert die Leitung der Universität auf, sich von Schwab zu distanzieren. Die Studierendenvertretung sieht in Schwabs Aussagen Grenzen überschritten.”

Das zuständige NRW-Wissenschaftsministerium kenne die Vorwürfe gegen den Jura-Professor nicht und hat die Uni Bielefeld nun um eine Stellungnahme gebeten. Diese will nach Rückfrage des WDR die Vorwürfe “sorgfältig auswerten und in Hinblick auf die Grenzen der Meinungsfreiheit und beamtenrechtlicher Pflichten bewerten”. Die Leitung der Uni habe zur Corona-Pandemie eine dezidiert andere Meinung als “der Mann”, erklärt der WDR.

dieBasis – Prof. Dr. Martin Schwab in Bielefeld, Kesselbrink, 18. März 2022

Rede von Prof. Dr. Martin Schwab am 18.03.2022 auf dem Kesselbrink in Bielefeld. Thema: Propaganda-Narrative Prof. Dr. Schwab ist Rechtswissenschaftler und beamteter Hochschullehrer für Bürgerliches Recht und Verfahrens- und Unternehmensrecht.

Staatsfeinde. NARRATIVE #84 by Robert Cibis | Prof. Dr. Martin Schwab

NARRATIVE #84 by Robert Cibis | Prof. Dr. Martin Schwab
361 Views | 2022-03-02
Staatsfeinde Ausgehend vom Verfassungsschutzbericht NRW bespricht Robert Cibis mit Prof. Dr. Martin Schwab den Zustand der Rechtspflege in Deutschland. Welche Haltung haben die Richter, hat der Verfassungschutz? Wie kann deutsches Recht am besten geschützt werden? Links: NRW, Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und „Corona-Leugnern“ https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/Sonderbericht_2021_Verschwoerungsmythen_und_Corona-Leugner.pdf

https://gettr.com/streaming/pxtprka4db

Offene Rechnungen von Antifa und Antionationale Linke, 21. Januar 2022

https://www.facebook.com/289631527842463/posts/prof-schwab-ist-jura-professor-an-der-uni-bielefeld-daneben-tummelt-er-sich-in-d/1918302404975359/
https://www.facebook.com/289631527842463/posts/prof-schwab-ist-jura-professor-an-der-uni-bielefeld-daneben-tummelt-er-sich-in-d/1918302404975359/
https://www.facebook.com/289631527842463/posts/prof-schwab-ist-jura-professor-an-der-uni-bielefeld-daneben-tummelt-er-sich-in-d/1918302404975359/
https://www.facebook.com/289631527842463/posts/prof-schwab-ist-jura-professor-an-der-uni-bielefeld-daneben-tummelt-er-sich-in-d/1918302404975359/

Titelbild: MPS, “Kartenspiel”, https://piqs.de/fotos/210702.html


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