Durch einen Beschluss der Oberlandesgerichtes Linz könnte die strafrechtliche Verfolgung von sogenannten “Quarantäne-Brechern” in Österreich bald grundlegend anders aussehen: Dem Beschluss zufolge muss eine Missachtung des Absonderungsbescheides nicht zwingend zu einer Verurteilung führen, denn es kommt auch darauf an, wie ansteckend die betreffende Person zum entsprechenden Zeitpunkt sei. Zuvor hatte die Kronenzeitung über den Beschluss berichtet.
https://de.rt.com/europa/117640-oberlandesgericht-linz-viruslast-ist-bei/