Ein Soldat verweigerte die Impfung gegen Corona und musste einem Lehrgang fernbleiben. Nach dem BVerwG müssen Soldaten die Impfung gegen Corona dulden, doch eine Richterin am AG Kissingen sieht das anders.
Sie hielt die Impfung zu diesem Zeitpunkt in Hinblick auf die sinkenden Fallzahlen für unverhältnismäßig und verwies zudem auf die bekannt gewordenen Nebenwirkungen, teilte ein Sprecher des Gerichts auf LTO-Anfrage mit.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Freispruch für den Soldaten legte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Berufung zum Landgericht Schweinfurt ein.