Beobachtungen aus dem Revier
Amtsgericht Weimar

Richtungsweisendes Corona-Urteil des Amtsgerichts in Weimar

Mit dem Urteil vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20, wies das Amtsgericht Weimar den Bußgeldbescheid als verfassungswidrig zurück. In der Verordnung des Landes fehle eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage, lautet die Begründung. Das Infektionsschutzgesetz bilde keine ausreichende Rechtsgrundlage für solch weitreichende Regelungen wie das Kontaktverbot.

Die Geburtstagsfeier eines Mannes, der Ende April 2020 mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar Geburtstag gefeiert hatte, endete sechs Monate später mit einem Bußgeldverfahren der Stadt. Kurz zuvor hatte die Stadt beschlossen, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet war.

Dieser Verstoß stellt laut Amtsgericht eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Der mdr erwähnt weiterhin, dass das Kontaktverbot die in Artikel eins des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde verletzte. Ein solches Kontaktverbot sei nur mit der Menschenwürde vereinbar, wenn es einen Notstand gebe, bei dem das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohe.

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AG-Weimar-Urteil-vom-11.01.2021-6-OWi-523-Js-202518_20-openJur

Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte laut mdr vor wenigen Stunden der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.

Die deutschen Amtsgerichte

Grünseisen sagte ferner, diese Entscheidung sei “zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen”. Dies sei umso mehr geboten, weil die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.

In diesem Sinne hatte auch das Urteil des Obersten Gerichts in Lissabon bezüglich eines Urteils des Berufungsgerichts zur Aufhebung der Quarantäne für vier Urlauber auf den Azoren international für Aufsehen gesorgt.

Portugal: Vorrecht der Menschenrechte

Das Amtsgericht Weimar könnte durchaus den Anstoß geleistet haben, dass die Rechtmäßigkeiten der Maßnahmen der Bundesregierung letztendlich als verfassungsfeindlich eingestuft werden.

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.


Titelbild: Lucas Friese, Wikimedia

Nachtrag 25.02.2021: Reaktionen in den Medien:

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